Veranstaltung: | Landesparteitag Schleswig-Holstein September 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Bildung (dort beschlossen am: 24.08.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.08.2023, 20:25 |
A17: Das Promotionskolleg weiterentwickeln und das Promotionsrecht an Fachhochschulen stärken
Antragstext
Wir setzen uns als Landesverband Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein für
eine zeitnahe Evaluation und Weiterentwicklung des Promotionskollegs Schleswig-
Holstein nach §54a Absatz 4 Hochschulgesetz ein. Perspektivisch streben wir ein
Promotionsrecht für Fachhochschulen ohne verpflichtende Mitwirkung einer
Universität an, nach dem Vorbild des Promotionskollegs in Nordrhein-Westfalen.
Begründung
§ 54a des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes (HSG) regelt die Einrichtung des Promotionskollegs Schleswig-Holstein. Es ermöglicht die Durchführung von Promotionsverfahren, die aus Forschungsvorhaben an Fachhochschulen hervorgehen. Vorausgesetzt wird dabei insbesondere, dass die Trägerschaft des Promotionskollegs von Universitäten und Fachhochschulen gemeinsam erfolgt und dass den Teams, die die einzelnen Forschungsvorhaben verantworten, jeweils mindestens ein*e Universitätsprofessor*in angehört. Das Erreichen der mit dem Promotionskolleg erreichten Ziele wird frühestens fünf, spätestens sieben Jahre nach seiner Gründung evaluiert.
Das Promotionskolleg wurde am 23. November 2017 gegründet. Bisher hat dort kein einziges Promotionsverfahren stattgefunden. Die gesetzlich vorgesehene Evaluation darf nicht auf einen Zeitpunkt in unbestimmter Zukunft verschoben werden, zu dem abgeschlossene Promotionsverfahren zu vermelden sind. Sie muss vielmehr jetzt danach fragen, inwieweit es strukturelle Gründe für das Ausbleiben von Promotionsverfahren gibt.
Auch wenn eine hochschulübergreifende Zusammenarbeit bei vielen Forschungstätigkeiten wünschenswert ist, sollte es Fachhochschulen mithilfe von festgesetzten Qualitätsstandards ermöglicht werden, eigenständig Promotionsverfahren durchzuführen:
- In den letzten 30 Jahren haben sich bundesweit im Fachhochschulsektor starke Forschungsaktivitäten entwickelt, die nicht nur für die Aktualität der Lehre bedeutsam sind, sondern auch als eigenständige Leistungen der Hochschulen von außen nachgefragt werden. Fachhochschulen sind auf zahlreichen Fachgebieten aktiv, die an den Universitäten unseres Bundeslandes überhaupt nicht vertreten sind. Laut der Landesrektorenkonferenz gehören hierzu „u.a. der Ingenieur- und Maschinenbau, Tourismus, Soziale Arbeit, Medien und der für das Land traditionell wichtige Industriezweig des Schiffbaus und der maritimen Technik“, die zur Etablierung Schleswig-Holsteins als wegweisendes Industrieland unabdingbar sind. Die in diesem Kontext notwendigen innovativen Ideen und Lösungen im technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Bereich können durch vermehrte eigenständige Promotionsverfahren besser abgedeckt werden.
- Für Fachhochschulen ist es wünschenswert, dass Berufene mit diesem Hochschultyp vertraut sind. Gegenwärtig besteht aber für Promotionswillige ein starker Anreiz, möglichst früh (also schon beim Bachelor- oder spätestens beim Masterstudium) den universitären Weg einzuschlagen. Ein eigenständiges Promotionsrecht erhöht daher die Anzahl der Promovierten mit „FH-Hintergrund“, die nach der vorgeschriebenen Praxisphase (§ 61 Absatz 1, Nummer 5c HSG) für eine Berufung in Betracht gezogen werden können.
- Seit der Paragraf 54a im Jahr 2016 in das Hochschulgesetz eingefügt wurde, haben zahlreiche andere Bundesländer Regelungen für Promotionen an Fachhochschulen erlassen. Es gibt also einen wachsenden Erfahrungsschatz sowohl hinsichtlich der Verfahren als auch der Instrumente zur Qualitätssicherung. Nordrhein-Westfalen hat dabei nach einem erfolglosen Versuch mit einem Graduierteninstitut mit verpflichtender Mitwirkung von Universitäten inzwischen ein Promotionskolleg eingerichtet, das durch die Fachhochschulen des Landes getragen wird. Zur Qualitätssicherung dienen insbesondere ein ausformuliertes Verfahren zur Zulassung von FH-Professor*innen und eine Rahmenordnung für Promotionsverfahren. Der Wissenschaftsrat hat hierzu im Juli 2022 ein positives Gutachten abgegeben. Die in NRW gesammelten Erfahrungen können für die Weiterentwicklung des Promotionskollegs Schleswig-Holstein von erheblichem Nutzen sein.
Dies alles spricht dafür, eine Beteiligung von Universitäten an Promotionsverfahren an Fachhochschulen nicht zur ausnahmslosen gesetzlichen Pflicht zu machen.
Unterstützer*innen
- Christoph Maas (KV Pinneberg)
- Petra Kärgel (KV Pinneberg)
- Verena Kim Heyer (KV Pinneberg)
- Fabian Osbahr (KV Segeberg)
- Ann-Kathrin Tranziska (KV Pinneberg)
- Saskia Rauen (KV Segeberg)
- Rasmus Andresen (KV Flensburg)
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
- Erika von Kalben (KV Pinneberg)
- Artur Hermanni (KV Pinneberg)
- Mathias Schmitz (KV Pinneberg)
- Martin Lätzel (KV Rendsburg-Eckernförde)
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Ulrike Täck: