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            <title>Landesparteitag Schleswig-Holstein September 2023: Alles</title>
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                <title>Landesparteitag Schleswig-Holstein September 2023: Alles</title>
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                        <title>Kommentar zu: D1: Für eine neue Brandmauer zur AfD und zu denen, die mit ihr kooperieren </title>
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                        <author>Philipp Schmagold</author>
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                        <description><![CDATA[Bitte auch unseren neuen Antrag für die erneuerte Brandmauer zur AfD unterstützen:
https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/demokratie-verteidigen-alle-instrumente-nutzen-57997/80065

Danke! 🌻

Philipp ]]></description>
                        <pubDate>Sat, 13 Apr 2024 19:38:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1: Satzungsänderung Landesschiedsordnung</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/motion/61144</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/motion/61144</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>LANDESSCHIEDSORDNUNG<br>
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein<br>
§ 1. Schiedsgerichte<br>
(1) Die nachfolgende Schiedsgerichtsordnung regelt das Verfahren beim<br>
Landesschiedsgericht und den Kreisschiedsgerichten, soweit diese eingesetzt wurden<br>
und sich keine eigene Schiedsordnung gegeben haben.<br>
(2) Die Landesgeschäftsstelle von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein ist<br>
zugleich die Geschäftsstelle des Landesschiedsgerichts. Sie untersteht insoweit den<br>
Weisungen des Landesschiedsgerichts.<br>
§ 2 Zuständigkeit<br>
(1) Das Landesschiedsgericht ist zuständig für<br>
a) innerparteiliche Streitigkeiten zwischen Organen des Landesverbands oder zwischen<br>
Landesverbandsmitgliedern und Organen des Landesverbands, soweit dadurch<br>
Parteiinteressen berührt werden,<br>
b) Ordnungsmaßnahmen gegen Organe des Landesverbands oder gegen einzelne<br>
Mitglieder,<br>
c) die Entscheidung über die Auflösung von Orts- und Kreisverbänden, wenn diese nicht<br>
mehr funktionsfähig sind und/oder nicht satzungsgemäß arbeiten,<br>
d) Anfechtungen von innerparteilichen Wahlen,<br>
e) einstweilige Anordnungen gemäß § 15,<br>
f) die Entscheidung über Beschwerden gegen Entscheidungen eines<br>
Kreisschiedsgerichts,<br>
g) in allen Fällen, in denen ein Kreisschiedsgericht zuständig wäre, ein solches aber nicht<br>
besteht oder nicht ordnungsgemäß besetzt ist.<br>
(2) Die Kreisschiedsgerichte sind zuständig für<br>
a) Streitigkeiten zwischen Organen des Kreisverbands oder zwischen Organen des<br>
Kreisverbands und eines zum Kreisverband gehörenden Ortsverbands oder<br>
zwischen Organen einzelner, zum Kreisverband gehörender Ortsverbände oder<br>
zwischen einem Organ des Kreisverbands oder eines Ortsverbands und einem<br>
Mitglied des Kreisverbands, soweit dadurch Parteiinteressen berührt werden,<br>
b) Ordnungsmaßnahmen gegen Organe eines Kreisverbands, der dazugehörigen<br>
Ortsverbände oder gegen Kreisverbandsmitglieder.<br>
§ 3 Zusammensetzung<br>
(1) Das Landesschiedsgericht besteht aus fünf vom Landesparteitag für zwei Jahre<br>
gewählten Mitgliedern: der*dem gewählten Vorsitzenden, zwei Beisitzer*innen und zwei Stellvertreter*innen. Die*der Vorsitzende muss Volljurist*in sein.<br>
(2) Das Kreisschiedsgericht besteht aus fünf von der Kreismitgliederversammlung für zwei Jahre gewählten Mitgliedern: der*dem gewählten Vorsitzenden, zwei Beisitzer*innen und zwei Stellvertreter*innen.<br>
(3) Das Landesschiedsgericht und das Kreisschiedsgericht entscheiden grundsätzlich in der Besetzung mit fünf<br>
Personen: Drei gewählte Personen, die*der Vorsitzende und zwei Beisitzer*innen, sowie zwei weitere Schiedsrichter*innen, die von Fall zu Fall durch die streitenden Parteien zu benennen sind.<br>
(4) Mitglieder des Vorstands einer Parteigliederung oder Parteimitglieder, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei stehen, können nicht Schiedsrichter:innen sein. Alle Mitglieder des Schiedsgerichts sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie können nicht abgewählt werden.<br>
§ 4 Verfahrensbeteiligte<br>
(1) Verfahrensbeteiligte sind:<br>
a) Antragsteller*innen<br>
b) Antragsgegner*innen<br>
c) Beigeladene*r<br>
(2) Die Beiladung erfolgt durch unanfechtbaren Beschluss des Schiedsgerichts. Der<br>
Beiladungsbeschluss ist allen Beteiligten bekanntzugeben.<br>
(3) Die Beteiligten können sich eines Beistandes oder einer*eines Verfahrensbevollmächtigten<br>
bedienen. Diese müssen dem Schiedsgericht eine schriftliche Vollmacht vorlegen.<br>
§ 5 Antragsberechtigung und Anträge<br>
(1) Antragsberechtigt sind alle Parteiorgane und jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE<br>
GRÜNEN Schleswig-Holstein.<br>
(2) Anträge sind in Textform per E-Mail (siehe Absatz 3) oder Post bei der<br>
Landesgeschäftsstelle einzureichen, zu begründen und mit Beweismitteln zu versehen.<br>
Als Datum der Antragstellung gilt der Eingang in der Landesgeschäftsstelle. Im Antrag<br>
sind die E-Mail-Adressen aller Beteiligten mit anzugeben, soweit bekannt.<br>
(3) Für die digitale Annahme von Unterlagen ist für das Landesschiedsgericht folgende E-<br>
Mail-Adresse eingerichtet, welche auch beim gesamten digitalen Mailverkehr zwischen<br>
dem Gericht und den Beteiligten in cc gesetzt werden muss:<br>
landesschiedsgericht@sh-gruene.de<br>
(4) Die Antragssteller*innen erhalten binnen einer Woche eine Eingangsbestätigung per E-<br>
Mail. Anderenfalls sind sie gehalten, sich an die Landesgeschäftsstelle zur Bestätigung zu<br>
wenden.<br>
§ 6 Fristen/Formalien<br>
(1) Der Antrag auf Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens ist innerhalb von drei<br>
Monaten nach Kenntniserlangung der*des Antragstellerinnen*Antragstellers über jene Tatsachen,<br>
die den Antrag begründen, zu stellen.<br>
(2) Wahlen können nur binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch<br>
das Protokoll angefochten werden.<br>
(3) Das Landesschiedsgericht prüft die Anträge auf Zulässigkeit binnen eines Monats nach<br>
Erhalt durch die Landesgeschäftsstelle und leitet zulässige Anträge an die*den<br>
Antragsgegner*in per E-Mail zur Stellungnahme weiter.<br>
(4) Die*der Antragsgegner*in hat binnen eines Monats nach Erhalt der Antragsschrift auf<br>
diese zu erwidern. Auf § 5 Absatz 2 wird sinngemäß verwiesen.<br>
(5) Verspätet gestellte Anträge werden als unzulässig zurückgewiesen.<br>
(6) Soweit von Zustellungen die Rede ist, so erfolgen diese durch Einwurf-Einschreiben. In<br>
allen anderen Fällen ist eine E-Mail oder einfacher Brief ausreichend.<br>
§ 7 Mediation<br>
(1) Das Schiedsgericht soll in jedem Verfahrensstadium eine gütliche Einigung der<br>
Parteien fördern. Während des gesamten Verfahrens besteht die Möglichkeit, einen<br>
Mediationsversuch zu unternehmen.<br>
(2) Soweit vor Einleitung eines Verfahrens beim Schiedsgericht von den Parteien<br>
gemeinsam ein Mediationsverfahren eingeleitet oder ein anderweitiger Versuch einer<br>
gütlichen Einigung unternommen wurde, ist die in § 6 Absatz 1 genannte Frist gehemmt<br>
und läuft nach Beendigung/Abbruch des Mediationsverfahrens/des<br>
Einigungsversuches weiter.<br>
(3) Das Schiedsgericht kann das Verfahren aussetzen, wenn die Parteien<br>
übereinstimmend einen Mediationsversuch unternehmen wollen.<br>
(4) Die*der Schiedsrichter*in darf nicht in demselben Verfahren als Mediator*in tätig sein.<br>
(5) Die*der Antragsteller*in ist verpflichtet, das Schiedsgericht über den Zeitpunkt der<br>
Beendigung des Mediationsverfahrens zu informieren und mitzuteilen, ob das<br>
Schiedsverfahren fortgesetzt werden soll.<br>
§ 8 Verfahren<br>
(1) Die Verfahrensvorbereitung ist Aufgabe der*des Vorsitzenden. Die*der Vorsitzende kann<br>
diese Aufgaben im Einvernehmen mit den gewählten Beisitzer*innen einer*einer der<br>
gewählten Beisitzer*innen übertragen. Die Beteiligten sollen hierüber informiert werden.<br>
(2) Die streitenden Parteien benennen für das Schiedsgerichtsverfahren je eine*n<br>
Schiedsrichter*in. Diese müssen Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-<br>
Holstein sein. Die*der Vorsitzende des Landesschiedsgerichts setzt den Parteien für die<br>
Benennung der*des Schiedsrichterin*Schiedsrichters eine Ausschlussfrist. Erfolgt innerhalb dieser Frist<br>
keine Benennung, ist die*der Vorsitzende berechtigt, im Einvernehmen mit den gewählten<br>
Beisitzer*innen selbst eine*n Schiedsrichter*in zu benennen. Die Parteien sind über die<br>
Folgen der Fristversäumnis schriftlich zu belehren. Die Aufforderung ist zuzustellen.<br>
(3) Die*der Vorsitzende informiert die Beteiligten über die Zusammensetzung des<br>
zuständigen Schiedsgerichts für das Verfahren.<br>
(4) Die*der Vorsitzende setzt Ort und Zeit der mündlichen Verhandlung fest. Die<br>
Termineinladung erfolgt schriftlich und ist den Beteiligten zuzustellen.<br>
Sie muss enthalten:<br>
- Ort und Zeit der Verhandlung<br>
- den Hinweis, dass bei Fernbleiben einer*eines Beteiligten in deren*dessen<br>
Abwesenheit entschieden werden kann.<br>
(5) Die Ladungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Im Einvernehmen mit den Parteien<br>
kann sie verkürzt werden.<br>
(6) Im Einvernehmen mit den Parteien kann auch im schriftlichen Verfahren entschieden<br>
werden.<br>
§ 9 Befangenheit<br>
(1) Die Mitglieder des Schiedsgerichts können von jeder*jedem Beteiligten wegen der<br>
Besorgnis der Befangenheit binnen einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe der<br>
Zusammensetzung des Schiedsgerichts abgelehnt werden oder sich selbst für befangen<br>
erklären, wenn ein Grund hierfür vorliegt.<br>
(2) Im Übrigen ist das Ablehnungsgesuch unverzüglich nach Kenntnis des<br>
Befangenheitsgrundes vorzubringen.<br>
(3) Nach Beginn einer Verhandlung vor dem Schiedsgericht ist eine Ablehnung<br>
ausgeschlossen, es sei denn, der Befangenheitsgrund ist erst nach Beginn der<br>
Verhandlung entstanden oder bekannt geworden.<br>
(4) Über Ablehnungsgesuche entscheidet das Schiedsgericht ohne das abgelehnte Mitglied.<br>
Dem Ablehnungsgesuch ist stattzugeben, wenn mindestens zwei<br>
Schiedsgerichtsmitglieder es für begründet erachten.<br>
(5) Wird dem Ablehnungsgesuch stattgegeben, rückt ein anderes Mitglied nach. Handelt es<br>
sich um ein von einer Partei benanntes Mitglied, findet § 8 Absatz 2 Anwendung.<br>
§ 10 Vorbescheid<br>
(1) Erweist sich ein Antrag als unzulässig oder offensichtlich unbegründet, kann das<br>
Landesschiedsgericht durch einstimmigen Beschluss seiner gewählten Mitglieder den<br>
Antrag durch Vorbescheid zurückweisen. Die Entscheidung ergeht ohne mündliche<br>
Verhandlung. Die Entscheidung ist der*dem Antragsteller*in zuzustellen.<br>
(2) Gegen einen Vorbescheid des Landesschiedsgerichts kann die*der Antragsteller*in<br>
binnen eines Monats nach Zustellung des Vorbescheides Beschwerde beim<br>
Bundesschiedsgericht einlegen. In dem Vorbescheid sind die Beteiligten über den<br>
zulässigen Rechtsbehelf zu belehren. Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist wird der<br>
Vorbescheid rechtskräftig.<br>
§ 11 Mündliche Verhandlung<br>
(1) Das Schiedsgericht entscheidet aufgrund mündlicher Verhandlung. Anstelle einer<br>
mündlichen Verhandlung in Präsenz kann diese auch durch eine Videokonferenz ersetzt<br>
werden, sofern die Parteien einverstanden sind oder aufgrund behördlicher Anordnungen<br>
eine Präsenzveranstaltung schwer durchführbar wäre. Hierüber entscheidet das<br>
Schiedsgericht durch unanfechtbaren Beschluss.<br>
(2) Die mündliche Verhandlung ist für Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-<br>
Holstein mitgliederöffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn dies im<br>
Interesse einer*eines Beteiligten geboten ist. Im Einverständnis aller Beteiligten ist die<br>
Verhandlung öffentlich.<br>
(3) Die mündliche Verhandlung wird von dem/der Vorsitzenden geleitet. Sie*er kann diese<br>
Aufgabe im Einvernehmen mit den gewählten Beisitzer*innen einer*einem der gewählten<br>
Beisitzer*innen übertragen. Die*der Vorsitzende kann verfahrensleitende und -ordnende<br>
Maßnahmen treffen.<br>
(4) Die mündliche Verhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache und - sofern die Beteiligten<br>
hierauf nicht verzichten – der Darlegung des wesentlichen Akteninhalts. Sodann erhalten<br>
die Beteiligten das Wort, um ihre Anträge zu stellen und zu begründen.<br>
(5) Allen Beteiligten ist rechtliches Gehör zu gewähren. Nach der Erörterung der Sache und<br>
nach Abschluss einer etwaigen Beweisaufnahme wird die mündliche Verhandlung für<br>
geschlossen erklärt. Neue Tatsachen und Beweisanträge können die Beteiligten danach<br>
nicht mehr vorbringen. Das Schiedsgericht kann jedoch die Wiedereröffnung mit einfacher<br>
Mehrheit der gewählten Mitglieder beschließen.<br>
(6) Über die mündliche Verhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von einer*einem der<br>
Beisitzer*innen geführt wird. Das Protokoll soll den wesentlichen Inhalt der Verhandlung<br>
festhalten und des Weiteren die Anträge der Beteiligten im Wortlaut. Es ist von der*dem<br>
Vorsitzenden und der*dem Protokollführer*in zu unterzeichnen oder digital zu signieren<br>
und allen Beteiligten unverzüglich per E-Mail zuzuleiten.<br>
(7) Die Entscheidung des Schiedsgerichts erfolgt mit einfacher Mehrheit.<br>
(8) Der begründete Schiedsspruch ist von den gewählten Mitgliedern des Schiedsgerichts zu<br>
unterzeichnen oder digital zu signieren und den Beteiligten innerhalb von zwei Monaten<br>
nach Ende der mündlichen Verhandlung per E-Mail bekannt zu geben und unverzüglich<br>
zuzustellen.<br>
(9) Kann die*der Beteiligte unter der postalischen Anschrift, die sie*er zuletzt gegenüber<br>
der zuständigen Parteigliederung angegeben hat, nicht erreicht werden, so gilt die<br>
Zustellung nach Ablauf von zehn Tagen ab Aufgabe zur Post als bewirkt.<br>
§ 12 Beschlussfassung (Schiedsspruch)<br>
(1) Das Schiedsgericht entscheidet nach freier Überzeugung. Es ist an die Anträge der<br>
Parteien gebunden. Es kann eine mildere als die beantragte Maßnahme aussprechen,<br>
nicht jedoch eine schärfere.<br>
(2) Das Schiedsgericht entscheidet aufgrund nichtöffentlicher Beratung.<br>
§ 13 Rechtsmittel<br>
(1) Anträge auf Berichtigung, Auslegung oder Ergänzung von Schiedssprüchen sind innerhalb<br>
eines Monats nach Zustellung schriftlich gegenüber dem Schiedsgericht zu stellen. Das<br>
Schiedsgericht entscheidet binnen eines Monats nach Zugang über eine beantragte<br>
Berichtigung oder Auslegung, binnen zwei Monaten über eine beantragte Ergänzung.<br>
(2) Gegen Schiedssprüche des Landesschiedsgerichts/des Kreisschiedsgerichts ist die<br>
begründete Beschwerde zum Bundesschiedsgericht/zum Landesschiedsgericht binnen<br>
eines Monats nach Zustellung des begründeten Schiedsspruchs zulässig. Die*der<br>
Beteiligte ist über dieses Rechtsmittel zu belehren.<br>
§ 14 Ordnungsmaßnahmen<br>
(1) Gegen ein Mitglied, das gegen die Satzung oder das Parteiprogramm verstößt oder<br>
in anderer Weise das Ansehen der Partei in einem Maße beeinträchtigt, das einen<br>
Ausschluss noch nicht rechtfertigt, können verhängt werden:<br>
a. Verwarnung,<br>
b. Enthebung von einem Parteiamt bzw. Aberkennung der Ämterfähigkeit bis zu<br>
einer Höchstdauer von zwei Jahren,<br>
c. das zeitweilige Ruhen der Mitgliedsrechte bis zu einer Dauer von zwei Jahren.<br>
(2) Ein Mitglied, das vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder<br>
die Ordnung der Partei verstößt und dieser damit schweren Schaden zufügt, kann aus der<br>
Partei ausgeschlossen werden.<br>
(3) Gegen Gebietsverbände oder Organe der Partei, die Bestimmungen der Satzung<br>
missachten, insbesondere auch Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht<br>
durchführen oder sich weigern, begründete Beschwerden aufzugreifen und an ein<br>
Schiedsgericht heranzutragen, oder in wesentlichen Fragen gegen die politische<br>
Zielsetzung der Partei handeln, können verhängt werden:<br>
a. ein Verweis, ggf. verbunden mit der Auflage, eine bestimmte Maßnahme innerhalb<br>
der gesetzten Frist zu treffen,<br>
b. die Amtsenthebung von Vorständen oder einzelner Mitglieder desselben; in diesem<br>
Fall kann das Schiedsgericht auf Vorschlag des Landesvorstands ein Parteimitglied<br>
oder mehrere Parteimitglieder mit der kommissarischen Wahrnehmung der<br>
Vorstandsgeschäfte bis zur satzungsgemäß einzuleitenden Neuwahl des Vorstands<br>
beauftragen,<br>
c. die Auflösung eines Gebietsverbandes, wenn der Vorstand des nächsthöheren<br>
Gebietsverbandes dies beantragt.<br>
§ 15 Einstweilige Anordnung<br>
(1) Das Landesschiedsgericht kann jederzeit auf Antrag eine einstweilige Anordnung<br>
erlassen, ausgenommen die Anordnung eines Parteiausschlusses.<br>
(2) Die einstweilige Anordnung kann ohne mündliche Verhandlung und in besonders<br>
dringenden Fällen, in denen eine rechtzeitige Entscheidung durch alle Mitglieder des<br>
Landeschiedsgerichts nicht möglich ist, durch die*den Vorsitzende*n und ein weiteres<br>
gewähltes Mitglied des Landesschiedsgerichts ergehen. Die Entscheidung ist zu<br>
begründen.<br>
(3) Gegen eine einstweilige Anordnung kann die*der Beteiligte binnen zwei Wochen<br>
nach Zustellung der Anordnung begründete Beschwerde beim Bundesschiedsgericht<br>
einlegen. Die*der Beteiligte ist in dem Beschluss über dieses Rechtsmittel zu<br>
belehren.<br>
§ 16 Landesschiedsgericht als Beschwerdeinstanz<br>
(1) Ist das Landesschiedsgericht Beschwerdeinstanz, so kann es<br>
a) über die Sache erneut entscheiden oder<br>
b) die Sache an die Vorinstanz zurückweisen, wenn deren Entscheidung auf einer<br>
mangelhaften Aufklärung des Sachverhalts oder wesentlichen Verfahrensmängeln<br>
beruht.<br>
(2) Offensichtlich unbegründete Beschwerden können vom Landeschiedsgericht nach Lage<br>
der Akten ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss der*des Vorsitzenden und der<br>
gewählten Beisitzer*innen mit einfacher Mehrheit zurückgewiesen werden.<br>
(3) Gegen Beschwerde-Entscheidungen des Landesschiedsgerichts ist die begründete<br>
Beschwerde beim Bundesschiedsgericht möglich. Diese ist binnen eines Monats nach<br>
Zustellung der angefochtenen begründeten Entscheidung einzulegen. Die*der<br>
Beteiligte ist in dem Beschluss über dieses Rechtsmittel zu belehren.<br>
§ 17 Kosten/Auslagen<br>
(1) Das Verfahren vor dem Landesschiedsgericht ist kostenfrei.<br>
(2) Die notwendigen eigenen Kosten des Verfahrens trägt der Landesverband BÜNDNIS<br>
90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein. Fahrtkosten und Verdienstausfall werden den<br>
geladenen Zeug*innen gegen entsprechende Nachweise erstattet. Im Übrigen können<br>
den Beteiligten die notwendigen eigenen Auslagen auf Antrag erstattet werden; die<br>
Entscheidung darüber trifft das Schiedsgericht durch die Mehrheit seiner gewählten<br>
Mitglieder. Eine Kostenübernahme für von den Beteiligten hinzugezogene Beistände (§<br>
4 Absatz 3) ist ausgeschlossen.<br>
§ 18. Schlussbestimmungen<br>
(1) Ergänzend zu dieser Landesschiedsgerichtsordnung kann in zweckentsprechender<br>
Anwendung für die Verfahren vor dem Landesschiedsgericht das zehnte Buch der<br>
Zivilprozessordnung herangezogen werden.<br>
(2) Entscheidungen des Landesschiedsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung sind in<br>
anonymisierter Form den Mitgliedern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugänglich zu<br>
machen.<br>
(3) Die Schiedsgerichtsordnung ist Bestandteil der Satzung des Landesverbandes Schleswig-<br>
Holstein der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie tritt mit der Verabschiedung durch die<br>
Landesdelegiertenkonferenz in Kraft.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Landesvorstand schlägt in Zusammenarbeit mit dem Landesschiedsgericht eine neue Landesschiedsordnung vor, die die bisherige ersetzen soll</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 Sep 2023 20:28:59 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A5-(Ä1+2)-Neu: Keine Abstriche beim Klimaschutz</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/keine-abstriche-beim-klimaschutz-31487?commentId=11958#comm11958</link>
                        <author>Philipp Schmagold</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/keine-abstriche-beim-klimaschutz-31487?commentId=11958#comm11958</guid>
                        <description><![CDATA[Antrag angenommen!

Danke an alle Unterstützer*innen, besonders an Ocean Renner und Luca Köpping! 💚🌍🌻]]></description>
                        <pubDate>Sat, 23 Sep 2023 20:20:15 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: D2: &quot;Nutzen statt Abschalten&quot; ins Europawahlprogramm 2024 aufnehmen</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/nutzen-statt-abschalten-ins-europawahlprogramm-aufnehmen-40205?commentId=11957#comm11957</link>
                        <author>Philipp Schmagold</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/nutzen-statt-abschalten-ins-europawahlprogramm-aufnehmen-40205?commentId=11957#comm11957</guid>
                        <description><![CDATA[Antrag angenommen!

Danke an alle Unterstützer*innen! 💚🌍🌻]]></description>
                        <pubDate>Sat, 23 Sep 2023 20:18:58 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: D2: &quot;Nutzen statt Abschalten&quot; ins Europawahlprogramm 2024 aufnehmen</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/nutzen-statt-abschalten-ins-europawahlprogramm-aufnehmen-40205?commentId=11956#comm11956</link>
                        <author>Peter Selmke</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/nutzen-statt-abschalten-ins-europawahlprogramm-aufnehmen-40205?commentId=11956#comm11956</guid>
                        <description><![CDATA[Auch dafür volle Zustimmung. die gerechteren Netzentgelte sind lange überfällig  und zudem in den bisher benachteiligten Bundesländern sogar populär, so dass wir mit dieser Forderung auch bei Wahlen "punkten" können.]]></description>
                        <pubDate>Sat, 23 Sep 2023 16:50:34 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A9 ModÜ: Die juristische Ausbildung modernisieren und reformieren</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/die-juristische-ausbildung-modernisieren-und-reformieren-8190</link>
                        <author>LAG Demokratie &amp; Recht (dort beschlossen am: 10.08.2023)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/die-juristische-ausbildung-modernisieren-und-reformieren-8190</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein unterstreicht die zentrale Bedeutung einer qualitativ hochwertigen juristischen Ausbildung für die Integrität unseres Rechtsstaates sowie zur Gewährleistung und Stärkung unserer demokratischen Grundwerte. Eine in Schleswig-Holstein lokal verankerte qualitativ hochwertige Ausbildung ist daher zur Förderung und Sicherung der benötigten Fachkräfte unerlässlich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daher setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein für die Einrichtung einer Arbeitsgruppe bestehend aus Ausbilder*innen, Praktiker*innen, Lehrenden, Studierenden, Referendar*innen sowie Berufseinsteiger*innen ein, die ein Konzept zur Reform des Jurastudiums einschließlich eines modernen Pflichtfachstoffkatalogs erarbeitet, der systematisch-methodisches Problemlösen mit reflexivem Denken und einer Auseinandersetzung mit den Grundlagen verlangt. Dabei muss eine Reduktion der psychischen Belastung und des auswendig zu lernenden Wissens (Pflichtfachstoffkatalogs) erreicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein ein für:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>den Ausbau der universitären Examensvorbereitung (Repetitorien) mit dem Ziel, dass die kommerziellen Repetitorien überflüssig werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>die Gestaltung des Ersten Staatsexamens mit sechs Aufsichtsarbeiten, davon zwei im Bürgerlichen Recht, zwei im Öffentlichen Recht und zwei im Strafrecht,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>einen obligatorischen Ruhetag nach zwei Aufsichtsarbeiten bei höchstens vier Aufsichtsarbeiten pro Woche,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>einen fristlosen, kostenlosen Verbesserungsversuch im Ersten und Zweiten Staatsexamen ohne Einschränkungen zu ermöglichen,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>eine diverse Besetzung der Prüfungsausschüsse vorzuschreiben,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li>die Einführung einer Möglichkeit die Aufsichtsarbeiten in bis zu drei zeitlich getrennten Prüfungsdurchgängen anfertigen zu können (sog. Abschichten),</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li>die Einführung eines integrierten Bachelors in der juristischen Ausbildung (LL.B.),</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li>die Einführung des für die Studierenden fakultativen E-Examens im ersten und zweiten Staatsexamen,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li>die Sicherung von Praktikumsplätzen in den Verwaltungen durch mehr Angebote und einer organisierten Vergabe und</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li>die Ermöglichung der praktischen Studienzeit in der Vorlesungszeit.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="11"><li><p>die Prüfung einer einstufigen Jurist*innenausbildung ohne die Aufteilung in Studium und Referendariat auf Bundesebene.</p></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In der juristischen Fachwelt herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass die juristische Ausbildung reformbedürftig ist. Seit 1869 besteht das grundlegende juristische Ausbildungssystem unverändert fort, lediglich vor 20 Jahren wurde es um das Schwerpunktbereichsstudium erweitert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Ergebnisse einer umfassenden Studie von iur.reform liefern erstmals Einblicke in die Zustimmungs- und Ablehnungsquoten verschiedener Akteure zu den in der Fachwelt diskutierten Reformansätzen und Thesen der letzten 20 Jahre.<sup>1</sup> Besonders auffällig in den Studienergebnissen ist die hohe emotionale Belastung, insbesondere bei weiblichen Studierenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Auch andere Studien und Umfragen zeigen eine hohe psychische Belastung der Studierenden.<sup>2</sup> So deutet eine Studie an der Universität Halle-Wittenberg darauf hin, dass jeder „dritte Studierende der Rechtswissenschaft an einer milden, moderaten oder schweren depressiven Symptomatik leidet“.<sup>3</sup> Laut einer Umfrage des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften (Bundesfachschaft) würden rund 70 % der Studierenden das Studium in Hinblick auf die psychische Belastung nicht weiterempfehlen.<sup>4</sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dies ist angesichts des enormen Nachwuchsmangels in allen juristischen Berufen problematisch.<sup>5</sup> Richtet man den Blick weiter in die Zukunft, wird sich die Lage dadurch, dass ein Großteil der Richter*innen sowie Staatsanwält*innen in den kommenden Jahren in Rente gehen, noch weiter zuspitzen. Im Gegensatz zu anderen Fachbereichen kann der Mangel an Jurist*innen aufgrund der Besonderheit unseres nationalen Rechtssystems nicht durch ausländische Fachkräfte ausgeglichen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Pflichtfachstoff und die Abschlussprüfungen sind immer umfangreicher geworden. täglich werden neue Urteile, Gesetze und Literaturbeiträge veröffentlicht, die in der Ausbildung berücksichtigt werden müssen, sofern sie thematisch im Pflichtfachstoffkatalog angesiedelt sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Jurist:innen sollen in der Lage sein, sich unbekannte Rechtsgebiete durch strukturelle und methodische Fähigkeiten zu erschließen, daher muss statt immer detaillierteres Fachwissen das Jurastudium reformiert und der Pflichtfachstoff sinnvoll reduziert werden, um in der Ausbildung mehr Zeit für eine logik- und strukturorientierten Lehre zu schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h3>Zu den weiteren Punkten:</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>1. Ausbau der universitären Repetitoren</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der überwiegende Teil der Studierenden nutzen kommerzielle Repetitorien zur Examensvorbereitung. Wenn das ganze Studium durch die Universität als Examensvorbereitung betrachtet und auch so gestaltet wird, ist eine effektivere Vorbereitung möglich. Der Ausbau der universitären Repetitoren gibt allen Studierenden die Möglichkeit zur Vorbereitung auf ein Prädikatsexamen und nicht nur finanziell gutstehenden Studierenden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>2. Gestaltung des ersten Staatsexamens mit sechs Aufsichtsarbeiten (2-2-2-Modell)</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit der neuen Juristenausbildungsverordnung (JAVO), die 2024 in Kraft tritt, werden statt aktuell sechs demnächst sieben Aufsichtsarbeiten den Studierenden abverlangt. Im Hinblick auf die starken psychischen und physischen Belastungen und der Harmonisierung mit den anderen Bundesländern sollte es sechs Aufsichtsarbeiten nach dem 2-2-2-Modell (zwei im Bürgerlichen Recht, zwei im Öffentlichen Recht und zwei im Strafrecht) geben. Durch die Reduzierung um eine Aufsichtsarbeit im Bürgerlichen Recht werden wir der Ausbildung zum*zur Volljurist*in bzw. Einheitsjurist*innen gerecht. Unsere Studierenden sollten bei der Examensvorbereitung ihren Fokus nicht zugunsten eines Teilbereichs verlagern, sondern alle Teilbereiche gleichermaßen vorbereiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>3. Ruhetag nach zwei Aufsichtsarbeiten</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ruhetage dienen vor allem der Erholung zwischen den fordernden Klausuren. Nach jüngsten Erkenntnissen sollen jene aber der Vergangenheit angehören und schrittweise bundesweit gestrichen werden. Eine Reduzierung von Ruhetagen schafft hierbei keine Abhilfe, sondern intensiviert die bereits präsenten Herausforderungen. Der hohe psychische Druck, welcher eine der Hauptgründe für die fehlende Attraktivität des Jurastudiums ist, wird in der relevanten Examenszeit weiter erhöht. Denn den Studierenden wird wichtige Regenerationszeit genommen, derer es bedarf, um unter humanen Prüfungsbedingungen den schriftlichen Teil der staatlichen Pflichtfachprüfung zu absolvieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>4. Fristloser, kostenloser Verbesserungsversuch ohne Einschränkungen</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Verbesserungsversuch ist in Schleswig-Holstein an die Wahrnehmung des fristgebundenen Freiversuchs geknüpft. Dabei fühlen sich mehr als die Hälfte der Studierenden am Ende der Freiversuchsfrist (achtes Semester; zwei Semester vor Ende der Regelstudienzeit) noch nicht dazu bereit, sich für die Staatsprüfung anzumelden und nehmen den Freiversuch daher nicht wahr.<sup>6</sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch einen fristlosen, kostenlosen Verbesserungsversuch ohne Einschränkungen wird allen Kandidat*innen die Möglichkeit eröffnet die Noten zu verbessern. Diese Maßnahme sorgt für eine Entlastung der Studierenden.Auch wenn die Frist gestrichen wird, werden die Kandidat*innen weiterhin zu einem zügigen Abschluss der juristischen Ausbildung bewegt, da der Verbesserungsversuch vor Aufnahme des Vorbereitungsdienstes bzw. vor Beginn einer Arbeitsaufnahme stattfinden muss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>5. Diverse Besetzung der Prüfungsausschüsse</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Prüfungskommissionen in den mündlichen Prüfungen sollten divers besetzt werden. Damit gehen wir die empirisch belegte Benachteiligung von Frauen und von Menschen, die als Menschen mit Migrationshintergrund betrachtet werden an.<sup>7</sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>6. Die Einführung des Abschichtens</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schleswig-Holstein passt sich damit den Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an. Durch die Abschichtung soll der Prüfungsdruck der Kandidatinnen und Kandidaten entlastet werden. Die Abschichtung erlaubt es den Studierenden in gewissem Umfang, in Etappen zu lernen und sich auf einzelne Prüfungsgebiete zu konzentrieren. Eine tiefere Durchdringung des Lehrstoffes in dem einzelnen Prüfungsgebieten wird den Kandidatinnen und Kandidaten dadurch ermöglicht, als dies möglich wäre, wenn man sich auf alle Prüfungsgebiete gleichzeitig vorbereiten muss. Die mündliche Prüfung findet nicht abgeschichtet, sondere zu allen Rechtsgebieten gleichzeitig statt. Insofern wird sichergestellt, dass die Kandidatinnen und Kandidaten den Prüfungsstoff von den Bereits angefertigten Aufsichtsarbeiten wiederholen müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>7. Einführung eines integrierten Bachelors in der juristischen Ausbildung</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bis zum ersten Staatsexamen beträgt die Regelstudienzeit über vier Jahre. Die tatsächliche Studienzeit liegt durchschnittliche noch höher – je nach Bundesland zwischen zehn und dreizehn Semestern. In dieser Zeit werden bereits außerhalb der Examensvorbereitung im Rahmen der Zwischenprüfung und dem Schwerpunktbereich Prüfungsleistungen abgelegt, welche den Anforderungen von Bachelorstudiengängen mindestens entsprechen, diese teilweise sogar übertreffen. Dennoch wird bisher kein akademischer Abschluss für diese Leistungen an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vergeben. Die große Mehrheit der Studierenden erhalten daher erst nach der Dauer eines durchschnittlichen Masterstudiums (sechs Semester Bachelor, vier Semester Master) ihren ersten Abschluss in Form des ersten Staatsexamens. Fast 30 % Fallen durch das Staatsexamen und stehen nur mit dem Abitur da.<sup>8</sup></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dabei bietet der Arbeitsmarkt vielfältige Stellenangebote, angepasst auf LL.B.-Absolvierende mit anschließendem Master. Arbeitsplätze, die früher mit der Diplomjuristinnen und -juristen besetzt waren, sind heutzutage Stellen, welche zwangsläufig mit Volljuristinnen und -juristen besetzt werden müssen. Das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage wächst hierdurch weiter.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Mit der Einführung eines integrierten Bachelors könnte dem entgegengewirkt und die Lage des juristischen Arbeitsmarkts entspannt werden. Zudem wird insbesondere das „Alles-Oder-Nichts“-Prinzip des Staatsexamens als einer der Hauptverantwortlichen für psychischen Druck im Studium genannt.<sup>9 </sup>Die Einführung eines integrierten Bachelors würde also nicht nur zur Entspannung des Arbeitsmarkts beitragen, sondern auch den Druck im Studium und etwaige Examensängste lindern. Langfristig könnten so späte Abbrüche ohne universitären Abschluss vermieden werden</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>8. Einführung des E-Examens</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Anfertigung der schriftlichen Abschlussklausuren an einem digitalen Gerät ist der einzige zukunftsweisende Weg und wird in immer mehr Bundesländern ermöglicht. Diese digitale Staatsprüfung bietet den Studierenden, die von ihr bereits Gebrauch machen dürfen, erhebliche Vorteile.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>9. Sicherung von Praktikumsplätzen in den Verwaltungen</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Seit Jahren herrscht ein erheblicher Mangel an Praktikumsplätzen in der Verwaltung. Ein solches Praktikum ist jedoch verpflichtende Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Juristischen Prüfung (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 JAVO). Teilweise können sich Studierende nicht zur Prüfung anmelden, da sie kein solches Verwaltungspraktikum erhielten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Damit alle Studierenden ihr Pflichtpraktikum in der Verwaltung absolvieren können, müssen wir für ein breites Angebot und eine organisierte Vergabe sorgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h4>10. Praktischen Studienzeit in der Vorlesungszeit</h4></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Pflichtprakta sind derzeit nur in der vorlesungsfreien Zeit, also 2 Mal im Jahr, möglich. Von den praktischen Studienzeiten sind in beliebiger Reihenfolge insgesamt drei Monate abzuleisten, und zwar</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>ein Monat bei einem Amtsgericht,</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="2"><li>ein Monat bei einer Verwaltungsbehörde und</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="3"><li>ein Monat nach Wahl (auch bei einer sonstigen Ausbildungsstelle mit einer Betreuung durch einen Volljuristen).</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Da diese Pflichtpraktika Voraussetzung für die Anmeldung zum Staatsexamen ist und die Wartezeit bis zu 2 Jahre beträgt, müssen wir die Absolivierung auch während der Vorlesungszeit erlauben. Teilweise können sich Studierende nicht zur Prüfung anmelden, da sie kein Praktikumsplatz erhielten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><h2>Quellen:</h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>1 Bündnis zur Reform der juristischen Ausbildung e.V., iur.reform Studie – Auswertung der größten Abstimmung unter Jurist:innen, Berlin 2023, abrufbar unter <a href="https://www.dropbox.com/s/o8a69awy3gp53ay/230521_iurreform-Studie-Langfassung%20(1).pdf?dl=0">https://www.dropbox.com/s/o8a69awy3gp53ay/230521_iurreform-Studie-Langfassung%20%281%29.pdf?dl=0</a> (Abruf v. 10.08.2023).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>2 Wüst, Stefan/Giglberger, Marina/Peter, Hannah, Abschlussbericht des Regensburger Forschungsprojektes zur Examensbelastung bei Jurastudierenden – JurSTRESS, Regensburg 2022, abrufbar unter <a href="https://www.uni-regensburg.de/assets/humanwissenschaften/psychologie-kudielka/JurSTRESS_Abschlussbericht.pdf">https://www.uni-regensburg.de/assets/humanwissenschaften/psychologie-kudielka/JurSTRESS_Abschlussbericht.pdf</a> (Abruf v. 10.08.2023).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>3 Rabkow, Nadja, Die Psychische Gesundheit Studierender – Vergleiche zwischen Psychologie, Humanmedizin und Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität, Halle-Wittenberg 2022, abrufbar unter <a href="https://www.opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/87967/1/Elektronische%20Version%20PDF%20Promotion.pdf">https://www.opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/87967/1/Elektronische%20Version%20PDF%20Promotion.pdf</a> (Abruf v. 10.08.2023).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>4 Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V./Drost, Luzie, Abschlussbericht zur zweiten Umfrage zum psychischen Druck, Hamburg 2022, abrufbar unter <a href="https://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2022/02/Abschlussbericht_Umfrage_psychischer_Druck_final.pdf">https://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2022/02/Abschlussbericht_Umfrage_psychischer_Druck_final.pdf</a> (Abruf v. 10.08.2023).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>5 So auch der Deutsche Anwaltsverein in: Studie: Angst vor Studium befördert Nachwuchsmangel bei Juristen, beck-aktuell, 11. Mai 2023, abrufbar unter <a href="https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/studie--angst-vor-studium-befoerdert-nachwuchsmangel-bei-juristen">https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/studie--angst-vor-studium-befoerdert-nachwuchsmangel-bei-juristen</a> (Abruf v. 10.08.2023).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>6 BRF/Stichnothe, Schmidt, Luceri u.a., Abschlussbericht Absolvent:innenbefragung 2020, S. 16, abrufbar unter <a href="https://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2021/07/Abschlussbericht_Vierte-Absolventinnenbefragung-des-BRF-e.V._final_2.0.pdf">https://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2021/07/Abschlussbericht_Vierte-Absolventinnenbefragung-des-BRF-e.V._final_2.0.pdf</a> (Abruf v. 10.08.2023).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>7 <em>Towfigh/Traxler/Glöckner</em>, ZDRW 2018, 115 ff., abrufbar unter <a href="https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/2196-7261-2018-2-115/geschlechts-und-herkunftseffekte-bei-der-benotung-juristischer-staatspruefungen-jahrgang-5-2018-heft-2?page=1">https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/2196-7261-2018-2-115/geschlechts-und-herkunftseffekte-bei-der-benotung-juristischer-staatspruefungen-jahrgang-5-2018-heft-2?page=1</a> (Abruf v. 10.08.2023).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>8 Jahresbericht des Justizprüfungsamtes für die staatliche Pflichtfachprüfung bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht 2021, Schleswig 2022, abrufbar unter <a href="https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OLG/Aufgaben/Justizpruefungsamt/StatistikenGesetze/JPAjahresbericht2021.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2">https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OLG/Aufgaben/Justizpruefungsamt/StatistikenGesetze/JPAjahresbericht2021.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2</a> (Abruf v. 10.08.2023).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>9 Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V./Drost, Luzie, Abschlussbericht zur zweiten Umfrage zum psychischen Druck, Hamburg 2022, abrufbar unter <a href="https://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2022/02/Abschlussbericht_Umfrage_psychischer_Druck_final.pdf">https://bundesfachschaft.de/wp-content/uploads/2022/02/Abschlussbericht_Umfrage_psychischer_Druck_final.pdf</a> (Abruf v. 10.08.2023).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 23 Sep 2023 16:00:15 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: D2: &quot;Nutzen statt Abschalten&quot; ins Europawahlprogramm 2024 aufnehmen</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/nutzen-statt-abschalten-ins-europawahlprogramm-aufnehmen-40205?commentId=11955#comm11955</link>
                        <author>Erik Wassermann</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/nutzen-statt-abschalten-ins-europawahlprogramm-aufnehmen-40205?commentId=11955#comm11955</guid>
                        <description><![CDATA[Volle Zustimmung, dieses Prinzip sollte endlich regulatorisch ermöglicht werden!
Eine Ergänzung: flankierend bedarf es aber auch vereinheitlichter Netzentgelte und Strompreiszonen, um endlich faire Strompreise zu ermöglichen.
Wo lokal viel Energie verfügbar ist, sollten auch über den Markt und damit über die Preise Anreize geschaffen werden, Verbraucher anzusiedeln.
Einheitliche Netzentgelte sind längst überfällig! Die Regionen mit viel Erneuerbaren dürfen nicht durch den damit verbundenen Netzausbau bestraft werden. Hier bedarf es europäischer Vorgaben!]]></description>
                        <pubDate>Sat, 23 Sep 2023 15:24:14 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D1: Für eine neue Brandmauer zur AfD und zu denen, die mit ihr kooperieren </title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/fur-eine-neue-brandmauer-zur-afd-und-zu-denen-die-mit-ihr-kooperieren-42469</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/fur-eine-neue-brandmauer-zur-afd-und-zu-denen-die-mit-ihr-kooperieren-42469</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach der Kooperation der CDU und FDP in Thüringen mit der AfD stellen wir, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein, klar: Die AfD ist geprägt durch rechtextremistische Haltungen, jedes Zusammenwirken mit ihr ist für demokratische Parteien ausgeschlossen. Dies umfasst auch Abstimmungen, die ohne die Unterstützung der Rechtsextremen keine Mehrheit fänden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Für eine neue Brandmauer zur AfD und zu denen, die mit ihr kooperieren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein, werden die Zusammenarbeit mit jeder politischen Partei einstellen, die mit der AfD kooperiert. Wir ziehen eine neue Brandmauer zur AfD und zu denen, die mit ihr kooperieren. Dies betrifft derzeit die CDU Fraktion im Landtag Thüringen sowie die FDP Fraktion im Landtag Thüringen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Diese neue Brandmauer darf nicht die einzige Maßnahme bleiben: Im Grundgesetz gibt es einen Instrumentenkoffer, den die Politik jetzt öffnen muss! </strong></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass der Beschluss in Thüringen von CDU, FDP und AfD nach dem regulären Antragsschluss lag.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 23 Sep 2023 09:53:48 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A5-(Ä1+2)-Neu: Keine Abstriche beim Klimaschutz</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/keine-abstriche-beim-klimaschutz-31487?commentId=11954#comm11954</link>
                        <author>Phil-James Stange</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/keine-abstriche-beim-klimaschutz-31487?commentId=11954#comm11954</guid>
                        <description><![CDATA[Lösungsvorschlag ggü. der FDP: Warum nicht Bereitschaft zeigen, die Flüchtlingszahlen zu begrenzen, wenn es wirksame Vorschläge hierzu gibt, ohne natürlich das Individual-Recht ganz aufzugeben, und im Gegenzug verlangen wir einen Verzicht auf jegliche Änderung des Klimaschutzgesetzes! ]]></description>
                        <pubDate>Sat, 23 Sep 2023 09:34:58 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: A5-(Ä1+2)-Neu: Keine Abstriche beim Klimaschutz</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/keine-abstriche-beim-klimaschutz-31487?commentId=11953#comm11953</link>
                        <author>Phil-James Stange</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/keine-abstriche-beim-klimaschutz-31487?commentId=11953#comm11953</guid>
                        <description><![CDATA[Im Bundestag haben Bündnis 90/Die Grünen die SPD für das im Rahmen der GroKo von ihr angestoßene strenge Klimaschutzgesetz geßtern gelobt und die FDP unerwähnt gelassen. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sollten sich ihrer Verantwortung stellen. Eine Abschwächung der Sektorenziele kommt dem aktuellen Rückwärtsschritt des Richy Sunak in Großbrittanien mindestens gleich, wenn nicht sogar noch schwerwiegendere nachteiligere Folgen für den Klimaschutz damit einhergehen. Auch wenn Klima- und Menschenschutz keine Einbahnstraße vom Gesetzgeber zum Bürger ist, also die Bürger ihre Möglichkeiten, Verbrenner-Pkw stehen zu lassen und das 49,00 € Ticket zu nutzen viel stärker nutzen müssen, kann der Gesetzgeber nicht in die falsche Richtung laufen und rechtsgültigen Klimaschutz gesetzlich wieder abschwächen! ]]></description>
                        <pubDate>Sat, 23 Sep 2023 09:12:25 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B6: Laura Catharina Mews</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/laura-catharina-mews-28874</link>
                        <author>Laura Catharina Mews (KV Rendsburg-Eckernförde)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/laura-catharina-mews-28874</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto</h2><img src="/lpt-sh-september-2023/laura-catharina-mews-28874/viewimage?sectionId=28301" alt="Foto"><h2>Angaben</h2><dl class="tabularData table dl-horizontal"><dt>Alter:</dt><dd>23</dd><dt>Geschlecht:</dt><dd>weiblich</dd><dt>Geburtsort:</dt><dd>Kiel</dd></dl><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Moin ihr Lieben,<br>
Ich bin Laura Mews und seit fünf Jahren an verschiedensten Stellen bei den Grünen und in der Grünen Jugend aktiv. Durch mein Herzensthema Feminismus bin ich mit den verschiedensten Themenfeldern konfrontiert gewesen.<br>
Ob als LAG Sprecherin, in Landesvorständen oder im Ortsgruppenvorstand: mein Engagement war immer begleitet von Debatten und Konflikte. Wer mich näher kennt weiß, dass gerade Konfliktmoderation neben Inhalten mein großer Fokus ist. Mit meiner gewonnenen Ruhe und Erfahrung möchte ich die Arbeit in der Antragskommission unterstützen. Ich würde mich freuen für euch die Antragslage zu strukturieren, Einigungen zu fördern und konträre Positionen für die Abstimmungen herauszuarbeiten.<br><br>
Ich freue mich sehr über euer Vertrauen und eure Stimme.<br>
Eure Laura</p></div></div><h2>Unterschrift (eingescannt)</h2><img src="/lpt-sh-september-2023/laura-catharina-mews-28874/viewimage?sectionId=28304" alt="Unterschrift (eingescannt)">]]></description>
                        <pubDate>Fri, 22 Sep 2023 15:45:36 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5-(Ä1+2)-Neu: Keine Abstriche beim Klimaschutz</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/keine-abstriche-beim-klimaschutz-31487</link>
                        <author>Phipp Schmagold (KV Plön)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/keine-abstriche-beim-klimaschutz-31487</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein,<br>
erkennen die zahlreichen Erfolge und Leistungen an,<br>
die durch den Einsatz zivilgesellschaftlicher<br>
Klimaschutzinitiativen sowie unter grüner<br>
Beteiligung auf kommunaler Ebene, im Land, Bund und der<br>
Europäischen Union -aber auch<br>
global- erzielt wurden. Gleichzeitig sehen wir unsere<br>
Pflicht gerade als<br>
Regierungspartei, alle Klimaschutzbemühungen mindesten<br>
am Maßstab der internationalen Ziele und<br>
Verpflichtungen Deutschlands im Rahmen des Pariser<br>
Klimaabkommens zu orientieren. Im Kontext bedeutet<br>
dies, dass Klimaschutzmaßnahmen auf allen Ebenen noch<br>
konsequenter und schneller umgesetzt werden müssen.<br>
Dies ist notwendig, um Generationengerechtigkeit zu<br>
garantieren und unsere Lebensgrundlagen für die Zukunft<br>
zu sichern.<br>
Wir, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein, sprechen<br>
uns für die Beibehaltung der Sektorenziele im<br>
Klimaschutzgesetz aus. In unserem<br>
nächsten Bundestagswahlprogramm setzen wir uns für eine<br>
erneute Einführung strengerer Sektorenziele im Einklang<br>
mit dem Pariser Klimaabkommen ein.<br>
Uns ist bewusst, dass beim Klimaschutz der Faktor<br>
soziale Gerechtigkeit eine entscheidende Rolle spielt.<br>
Deshalb fordern wir das Bundesfinanzministerium zu<br>
einer zeitnahen Einführung des im Koalitionsvertrag<br>
verankerten sozialen Kompensationsmechanismus<br>
(Klimageld) für den erhöhten CO2-Preis auf, der die<br>
Akzeptanz steigert und nicht auf Kosten der bereits<br>
beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen gehen darf.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 22 Sep 2023 14:01:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D4: Kommunale Energieversorgung stärken - für eine bessere Versorgungssicherheit, für lokale Wertschöpfung und für mehr Klimaschutz</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/kommunale-energieversorgung-starken-fur-eine-bessere-versorgungssich-16716</link>
                        <author>Erik Wassermann (KV Segeberg)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/kommunale-energieversorgung-starken-fur-eine-bessere-versorgungssich-16716</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir GRÜNEN setzen uns nachdrücklich für ein Stärkung der kommunalen Energieversorgung, sei es durch kommunale Betriebe oder Genossenschaften, ein. Daher möge der Landesparteitag von Bündnis90/Die Grünen Schleswig-Holstein beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landtagsfraktion soll darauf hinwirken, ein <strong>Maßnahmenpaket</strong> auf Landesebene zu erlassen, welches die <strong>Kommunen </strong>deutlich besser <strong>in die Lage versetzt,</strong> ihre <strong>Energie</strong>- und insbesondere <strong>Wärmeversorgung </strong>lokal<strong> vor Ort sicher zu stellen</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hierzu sind folgende Maßnahmen notwendig:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Privilegierung kommunaler Energieversorgungsprojekte bei Genehmigungsverfahren</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Ausnahme kommunaler Windenergieprojekte (bis zu einer festgelegten Größenordnung von beispielsweise ca. 2 MW Erzeugungsleistung je 1.000 Einwohner) von der Landesplanung, um Kommunen in die Lage zu versetzen, lokal Windstrom für den (überwiegenden) Eigenverbrauch auch außerhalb von Windvorranggebieten zu erzeugen</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Erleichterung bei der Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen für kommunale Energieversorgungsprojekte, hierzu zählen beispielsweise
<ul><li>keine Umwidmung für Freiflächen-PV von Agrar- in Gewebeflächen, wenn nach Nutzungsdauer ein Rückbau vorgesehen wird</li><li>Freiflächen-PV-Anlagen auch in Grünzügen bei Einhaltung entsprechender Maßnahmen (z.B. Zäune mit Wildquerungen) zu erlauben</li><li>Freiflächen-PV-Anlagen auch in Mooren bei Einhaltung entsprechender Maßnahmen zu erlauben</li><li>bessere regulatorische Rahmenbedingungen für Agri-PV-Anlagen erlassen</li></ul></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Weitere Hilfsangebote für Kommunen zur Initialisierung und Durchführung von Energieprojekten anbieten. Hierzu zählen beispielsweise:
<ul><li>bessere personelle Ausstattung der EKI und der ib.sh Energieagentur</li><li>Sammlung von Vorzeigeprojekten und Best Practices bei der EKI</li><li>stärkere Einbindung der bestehenden Institutionen in die kommunale Praxis</li><li>bessere Nutzung des Netzwerks der Klimaschutzmanager*innen als Multiplikatoren</li><li>mehr Infoveranstaltungen vor Ort</li><li>konkrete Hilfestellung bei der Gründung kommunaler Betriebe</li></ul></li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Die Zeit drängt!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch die Energiekrise und allen voran durch die Klimakrise stehen wir alle ohnehin schon unter Druck möglichst schnell die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu beenden und den Ausbau von erneuerbaren Energien voranzutreiben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Für die <strong>Kommunen </strong>entsteht nun <strong>zusätzlicher Zeit- und Handlungsdruck,</strong> da sie durch neue gesetzliche Vorgaben wie Novellierung des GEG sowie Wärmeplanungsgesetz und der damit verbundenen Erwartungshaltung der Bürger verstärkt gezwungen sind, <strong>kommunale Energie</strong>- und vor allem <strong>Wärmeversorgung </strong>zu <strong>planen und anzubieten.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Hier besteht <strong>unmittelbarer Handlungsbedarf</strong> unsere <strong>Kommunen </strong>dazu<strong> in die Lage zu versetzen!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Derzeit fehlt es vor Ort in aller Regel an Knowhow und Kümmerern. Daher werden Informations- und Hilfsangebote für die Kommunen immer wichtiger.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daneben verhindern bzw. erschweren derzeitige gesetzliche Regelungen die Umsetzung von bereits geplanten kommunalen Projekten bzw. die Planung neuer Projekte. Zum Beispiel ist es derzeit kaum möglich für den kommunalen Eigenbedarf Windkraftanlagen außerhalb von Windvorrangflächen zu bauen. Hier bedarf es einer Privilegierung bzw. Ausnahmeregelung für kommunale Projekte, die primär den Eigenverbrauch abdecken sollen. Ähnlich sieht es bei Auflagen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus. Beispielsweise ist die erzwungene Umwidmung von Agrarflächen in Gewerbeflächen als Voraussetzung für die Errichtung der Anlagen oftmals nicht möglich. Auch die Doppelnutzung für Landwirtschaft und Energieerzeugung mit Agri-PV ist derzeit nicht hinreichend reguliert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese <strong>Hemmnisse </strong>wollen wir GRÜNEN durch geeignete Gesetzänderungen <strong>abbauen </strong>und zusätzliche <strong>Hilfen </strong>und <strong>Beratungsangebote </strong>für die Kommunen <strong>aufbauen</strong>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die kommunale Energieversorgung bietet viele Vorteile:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>Steigerung der <strong>Versorgungssicherheit </strong>durch Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li>sie garantiert <strong>stabile Preise</strong> durch größtmögliche Unabhängigkeit von der Strombörse</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>lokale Wertschöpfung</strong> und sichere Einnahmequellen für unsere Kommunen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>Reduzierung des Netzausbaus</strong>, da Energie dort erzeugt wird, wo sie verbraucht wird</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ul><li><strong>essenzieller Beitrag</strong> für Gelingen der <strong>Energiewende</strong></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>ENERGIE AUS DER GEMEINDE FÜR DIE GEMEINDE - sicher, bezahlbar, klimaneutral</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Daher wollen wir GRÜNEN unsere Kommunen zeitnah in die Lage versetzen, dies auch umsetzen zu können!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Leider findet sich bisher kein Antrag in dieser Richtung auf der Agenda. Durch den unmittelbaren Handlungsdruck auf die Kommunen müssen wir hier zeitnah tätig werden. Daher stelle ich diesen zugegebenermaßen sehr kurzfristigen Dringlichkeitsantrag.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 22 Sep 2023 13:29:21 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B5: Ellen Kittel</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/ellen-kittel-17870</link>
                        <author>Ellen Kittel (KV Flensburg)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/ellen-kittel-17870</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto</h2><img src="/lpt-sh-september-2023/ellen-kittel-17870/viewimage?sectionId=28301" alt="Foto"><h2>Angaben</h2><dl class="tabularData table dl-horizontal"><dt>Alter:</dt><dd>58</dd><dt>Geschlecht:</dt><dd>weiblich</dd><dt>Geburtsort:</dt><dd>Marl/Westfalen</dd></dl><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Liebe Freund*innen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Moin,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>ich bin Ellen Kittel, seit 2005 Mitglied der Grünen in Flensburg.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir kennen uns von vielen Landesparteitagen, bei denen ich häufig auch im Präsidium tätig war und aus der GAR SH, die ich mit vielen von euch gemeinsam gründen durfte. Von 2008 bis 2020 war ich Ratsfrau, davon insgesamt 10 Jahre Fraktionsvorsitzende. Als Fraktionsvorsitzende der zunächst kleinsten Flensburger Ratsfraktion habe ich viel Erfahrung sammeln dürfen im Verhandeln all unserer politischen Anträge mit allen anderen Fraktionen. Als Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses gehörte das Verstehen und Verhandeln unterschiedlicher Interessen ebenso zu meinen (Lieblings-) Aufgaben wie auch heute in meiner beruflichen Tätigkeit als Fachbereichsleiterin der Stadt Flensburg, bei beispielsweise Haushaltsverhandlungen oder Trägerverhandlungen für Kita oder OGT.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich bin überzeugter denn je von der Wichtigkeit und Notwendigkeit unseres Grünen Engagements und unserer Politik für die friedvolle, ökologische und sozial gerechte Zukunft aller Menschen, insbesondere unserer Kinder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gern möchte ich daher meine Erfahrungen in der neu zu wählenden Antragskommission einbringen. Und damit dazu beitragen, im Vorwege die Antragslage zu sortieren, für euch als Delegierte gut vorzubereiten und mögliche Einigungen wie auch Dissense herauszuarbeiten – auf dass wir gemeinsam viele kluge Grüne Anträge beschließen werden und die Welt noch viel Grüner machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich freue mich sehr über euer Vertrauen und eure Stimme.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ellen</p></div></div><h2>Unterschrift (eingescannt)</h2><img src="/lpt-sh-september-2023/ellen-kittel-17870/viewimage?sectionId=28304" alt="Unterschrift (eingescannt)">]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Sep 2023 22:08:49 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä1 zu A7-MOD: Schuldenbremse reformieren – für eine zukunftsorientierte Investitions-Offensive</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/schuldenbremse-reformieren-fur-eine-zukunftsorientierte-investitions-24195/67362?commentId=8112#comm8112</link>
                        <author>Hildegard Bedarff</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/schuldenbremse-reformieren-fur-eine-zukunftsorientierte-investitions-24195/67362?commentId=8112#comm8112</guid>
                        <description><![CDATA[Ich gehe davon aus,  dass dass Anliegen des Änderungsantrags verständlich ist. Dennoch korrigiert bitte den Fehlerteufel, der sich im 3. Satz des Änderungsantrags eingeschlichen hat. VG.]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Sep 2023 17:41:13 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8-(Ä1)-Neu: Extremist*innen vom Schöffenamt fernhalten</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/extremist-innen-vom-schoffenamt-fernhalten-64991</link>
                        <author>LAG Demokratie &amp; Recht (dort beschlossen am: 10.08.2023)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/extremist-innen-vom-schoffenamt-fernhalten-64991</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um dem Regelungsgehalt von Artikel 20 GG praktisch wirksam Rechnung zu tragen und unsere Justiz vor der Unterwanderung durch Extremistinnen und Extremisten zu schützen, setzen wir uns für eine Nachschärfung der rechtlichen Vorgaben zur Wahl und zur Tätigkeit von Schöff*innen ein. BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein betont die Bedeutung der Tätigkeit ehrenamtlicher Richter*Innen in der Justiz. Ehrenamtlicher Richter*innen tragen maßgeblich dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu stärken und das Verständnis für die Rechtsprechung zu fördern. Ihr ehrenamtliches Engagement ist von großer Verantwortung und gesellschaftlicher Relevanz geprägt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich entscheiden für eine Verhinderung eines Missbrauchs dieses wichtigen Instituts ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein befürwortet Bestrebungen zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG), um die Ausschlussgründe verbindlich zu regeln (sog. Muss-Vorschrift) und klar festzulegen, dass ehrenamtliche Richter*innen abberufen werden müssen, sobald ein Ausschlussgrund bekannt wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bis zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) strebt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein eine Änderung des Landesrichtergesetzes (LRiG) an, um nach dem Vorbild Baden-Württembergs einen Ausschlussgrund bei der Berufung ehrenamtlicher Richter*innen zu schaffen, wenn die Person nicht die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein einzutreten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um Extremist*innen vom Amt als ehrenamtliche Richter*innen fernzuhalten, fordert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein folgende Maßnahmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Die Verfassungstreue der Bewerber*innen kann vor der Ernennung von Amts wegen überprüft werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Bewerber*innen müssen sich schriftlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.</li></ol></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><blockquote><p>„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“<br>
(Artikel 20 GG)</p></blockquote></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ehrenamtliche Richter*innen (auch genannt Schöff*innen oder Laienrichter*innen) wirken mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter*innen bei der Urteilsfindung mit. Ihre Stimme hat Gewicht, sie können sogar den*die Berufsrichter*in überstimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unterschiedliche rechte Vereinigungen rufen laut Medienberichterstattung ihre Mitglieder dazu auf, zu kandidieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch ein zweistufiges Verfahren werden die ehrenamtlichen Richter*innen gewählt (vgl. §§ 30 ff. GVG). Zuerst erstellen die Gemeinden oder Jugendhilfeausschüsse (§ 35 JGG) Vorschlagslisten. Interessierte Personen können sich selbstständig bewerben oder von gesellschaftlichen Organisationen vorgeschlagen werden. Die Einreichung von Namen, Alter, Beruf und Kontaktdaten genügt hierbei.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Gemeindevertretung oder der Jugendhilfeausschuss haben die Verantwortung, die Vorschlagslisten ordnungsgemäß zu erstellen und sicherzustellen, dass nur geeignete Bewerber*innen aufgenommen werden, die den Anforderungen des Amtes gerecht werden. In einem zweiten Schritt werden die Vorschlagslisten öffentlich ausgelegt. Jede*r Bürger*in hat die Möglichkeit, Einwände gegen die Vorschläge zu erheben, wodurch eine Kontrollinstanz geschaffen wird. Gemeinsam mit den Einwänden werden die Listen dann an die Amtsgerichte weitergeleitet, wo ein spezieller Wahlausschuss die zukünftigen Schöffen auswählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bislang existieren gem. § 44a Absatz 1 DRiG zwei Ausschlussgründe zum Amt eines*einer ehrenamtlichen Richters*Richerin, und zwar zum einen den Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit (Nr. 1) und zum anderen die Mitarbeit beim Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR (Nr. 2). Diese Ausschlussgründe sind allerding als sog. Soll-Vorschrift gestaltet. Eine Soll-Vorschrift bestimmt, dass in der Regel ein bestimmtes Verhalten befolgt werden soll, es aber nicht zwingend vorgeschrieben ist. Es gibt also ein gewisses Ermessen in ihrer Anwendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In § 44a Absatz 2 DRiG gibt es auch die Möglichkeit, dass die für die Berufung zuständige Stelle von dem Vorgeschlagenen eine schriftliche Erklärung verlangen kann, dass bei ihm die Ausschlussgründe nicht vorliegen. Es liegt also wieder nur ein gewisses Ermessen in der Anwendung und es wird zudem nur eine einfache schriftliche Erklärung verlangt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nach § 44b DRiG kann ein ehrenamtlicher Richter auch nur abberufen werden, wenn nachträglich die Ausschlussgründe bekannt werden. § 44b Absatz 1 DRiG zielt also von seinem Wortlaut und Zweck auf Tatsachen aus der Vergangenheit ab. Späteres Verhalten wird nicht berücksichtigt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterliegen nicht nur hauptamtliche, sondern auch ehrenamtliche Richter*innen einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue. Dies folgt aus ihrer Funktion als den hauptamtlichen Richter*innen gleichberechtigte Organe genuin staatlicher Aufgabenerfüllung (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 6.0.52008 – 2 BvR 337/08 –). An einer gesetzlichen Kodifizierung fehlt es bislang allerdings.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Baden-Württemberg hat mit Beschluss des Landtags v. 12.07.2023 (<a href="https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/5000/17_5051_D.pdf">Drs. 17.5051</a>) ihr Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes dahingehend geändert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung des DRiG vor: <a href="https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_Aenderung_DRiG_6.html">https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_Aenderung_DRiG_6.html</a></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Sep 2023 17:13:49 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A20-(Ä1)-Neu: Retten um zu schützen - für echten Meeresschutz in der Ostsee</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/retten-um-zu-schutzen-fur-echten-meeresschutz-in-der-ostsee-28922</link>
                        <author>LAG Ökologie (dort beschlossen am: 24.08.2023)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/retten-um-zu-schutzen-fur-echten-meeresschutz-in-der-ostsee-28922</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren ist wie kein anderes Bundesland geprägt von Nord- und Ostsee. Vor den Küsten Schleswig-Holsteins liegen sie als einzigartige Naturlandschaften und Räume für Handel, Fischerei, Freizeit und Tourismus. Vor Schleswig-Holsteins Ostküste beginnt Europas einziges Binnenmeer: die Ostsee. Sie bildet den Mittelpunkt der neun Anrainerstaaten Nordeuropas.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Europäische Union hat sich mit dem Blue Deal auf den Weg gemacht, auch dieses Meer besser zu schützen. Schleswig-Holstein hat das Potential, zur Schlüsselregion für das Gelingen des europäischen Blue Deals zu werden, indem wir hier vor Ort Techniken und Lösungen für eine klimaneutrale Schifffahrt oder den Bau neuer nachhaltiger maritimer Infrastruktur sowie zur Beseitigung der Belastung der Ostsee durch Munitionsaltlasten finden. Wir werden uns auf europäischer Ebene weiter für verbindliche und schneller sinkende Grenzwerte der CO<sub>2</sub>-Emissionen aus der Schifffahrt einsetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ostsee ist nicht nur für die Vernetzung Nordeuropas relevant, sondern auch für unser Leben in Schleswig-Holstein von großer Bedeutung. Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag haben wir uns dazu bekannt: „Unser Land lebt im mehrfachen Sinne von dieser besonderen Natur. Sie zu schützen ist Voraussetzung für unsere Zukunft.” Denn was uns Freude bereitet, uns ernährt und Arbeit gibt, ist in Gefahr: Die Ostsee ist in einem dramatisch schlechten Zustand. Mit unserer Nutzung und Verschmutzung bis in den letzten Winkel haben wir dieses Meer überfordert. Wir selbst haben Raum zur Erholung gefunden, aber keinen Platz zur Erholung des Meeres und seiner Arten gelassen. Seit Jahren sehen wir die Folgen: Schrumpfende Fischbestände, wachsende Todeszonen am Meeresgrund, der Verlust von Seegraswiesen, Riffen und Vogelarten. Dies sind nur einzelne Alarmzeichen dieses bedrohten Ökosystems. Ohne Dorsch und Hering geht die Fischerei in den Niedergang. Algenblüten, Faulschlamm und Quallenplagen gefährden das Ökosystem und damit schlussendlich auch den Tourismus. Es geht so nicht weiter!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die ökologische Realität führt deutlich vor Augen, dass wir an einem Wendepunkt stehen. Deshalb setzen wir GRÜNE uns beim Meeresschutz für folgende Ziele ein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Den Schutz des einzigartigen Lebensraums der Ostsee mit Seegraswiesen, Weichkorallenriffen, Muschelbänken, zahlreichen Fischarten, Schweinswalen, Robben, Küstenvögeln und weiteren bedrohten Ostsee-Ökosystemen sowie Tier- und Pflanzenarten</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Stärkung der regionalen Wertschöpfung durch nachhaltigen Tourismus</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine schnelle und konsequente Umsetzung von 10 % stark geschützter Meeresschutzgebiete (MPAs) ohne Fischerei oder andere Ressourcennutzung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Mittelfristig eine Ausweitung auf die von der Internationalen Naturschutzorganisation IUCN für Meeresschutzgebiete geforderten 50 % stark geschützten Bereiche ohne Fischerei oder andere Ressourcennutzung binnen spätestens 10 Jahren, um den gewünschten „Spillover-Effekt“ zum Beispiel für Fischbestände zu erreichen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine einheitliche und effiziente Verwaltungsstruktur, um künftig alle bestehenden FFH-Gebiete besser und aus einer Hand zu betreuen und um großräumige Schutzkonzepte umsetzen zu können</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine naturverträgliche Umstrukturierung der Fischerei auf neue schonende Fangtechniken sowie regionale Vermarktung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine schonende Lenkung des Wassersports insbesondere im Winterhalbjahr, wofür im Dialog mit Sportler*innen tragfähige Konzepte entwickelt werden sollen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine weitere Beteiligung des Bundes an der Räumung der Munitionsaltlasten der Ostsee, auch über die zugesagten 100 Millionen Euro hinaus</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Entwicklung nachhaltiger Freizeit- und Tourismus-Konzepte mit Tourismus- und Wassersport-Organisationen, um entsprechend der Tourismus-Strategie des Landes Schleswig-Holstein zukunftsfähige Perspektiven für die regionale Wirtschaft und den Tourismus zu schaffen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine deutliche Verringerung der Nährstofflasten aus Zuflüssen durch konsequente Umsetzung der bestehenden Düngegesetzgebung und ein neu zu schaffendes Instrumentarium von agrarischen Förderprogrammen mit dieser Zielsetzung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Reduzierung des Eintrags von Müll, Mikroplastik und Schadstoffen in die Ostsee durch Ausbau der entsprechenden Filterstufen in Klärwerken sowie Erlass verbindlicher Regeln</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Abstimmung mit der Bundeswehr zur langfristigen Minimierung akustischer und optischer Störungen im Rahmen der unvermeidlichen Übungsaktivitäten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit den Finanzmitteln des Bundes aus der Versteigerung der Lizenzen für die Offshore-Windkraft und weiteren Mitteln des Bundeslandwirtschaftsministeriums steht erstmals eine Rekordsumme von über 630 Millionen Euro für den Meeresschutz zur Verfügung. Jetzt gilt es, gemeinsam mit den Bundesministerien von Steffi Lemke und Cem Özdemir kluge Konzepte und Maßnahmen für die Nutzung dieser Gelder zu finden. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass diese Gelder vordringlich genutzt werden für</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine technische Umstellung der regionalen Küstenfischerei auf naturverträgliche Fangtechniken wie z.B. Fischfallen, Langleinen und Reusen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Munitionsräumung in ökologisch hochwertigen Teilen der Schutzgebiete</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>eine Beendigung der internationalen Schleppnetzfischerei in Schleswig Holsteins Ostsee</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Schaffung von Uferpufferzonen an der Ostsee und ihren Zuflüssen, z.B. im Rahmen eines Naturschutzgroßprojektes des Bundes, um Dünge- und Pestizideinträge zu verringern</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Erforschung und Förderung von lärmmindernden Maßnahmen im Schiffsverkehr und bei der Marine.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um diese Ziele zu erreichen, dabei Schleswig-Holstein als Region wirtschaftlich und touristisch zu stärken und gleichzeitig einen gerechten Ausgleich zwischen verschiedenen Nutzungen und effektivem Naturschutz zu finden, halten wir GRÜNE die Einrichtung eines Nationalparks Ostsee für das beste Mittel.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem begonnenen Konsultationsprozess zur Einrichtung eines Nationalparks Ostsee haben wir Schleswig-Holsteiner*innen die Chance, Versäumnisse nachzuholen, Erholungsprozesse anzuschieben und den Lebensraum der Ostsee zu bewahren - für uns und kommende Generationen. Wir haben es in der Hand, nicht nur die Natur, sondern auch unsere Lebensgrundlagen, unsere Urlaubsdestinationen und Lieblings-Spots zu schützen. Jetzt mutig zu handeln bedeutet, die Schönheit der Ostsee auch in Zukunft erleben zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir GRÜNE bekennen uns klar und deutlich zu diesem Prozess und werden auch weiterhin den Dialog mit allen Interessengruppen, den Kommunen und Einwohner*innen führen. Gleichzeitig kritisieren wir die zum Teil irreführende und auf Unwahrheiten beruhende Polemik in der Diskussion und appellieren an alle Beteiligten, sich am ergebnisoffenen Prozess fair und konstruktiv zu beteiligen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Sep 2023 16:57:22 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D3: Bäderbahn erhalten - Verkehrswende braucht die Schiene</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/baderbahn-erhalten-verkehrswende-braucht-die-schiene-47328</link>
                        <author>Nelly Waldeck (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/baderbahn-erhalten-verkehrswende-braucht-die-schiene-47328</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der LPT möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir GRÜNE kritisieren die Entscheidung, die Bäderbahn stillzulegen deutlich. Die Bäderbahn stellt für die Region ein elementares Instrument für nachhaltigen Tourismus dar und ist für die pendelnde Bevölkerung ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grüne setzen uns weiterhin auf allen Ebenen dafür ein, dass die Strecke erhalten wird. Wir betonen erneut, dass die Entscheidung, den Nahverkehr auf der Neubaustrecke zu bestellen und damit die Bäderbahn aufzugeben, ein Fehler war. Schienenwege stillzulegen hat 2023 eine deutschlandweit negative Symbolwirkung und widerspricht den Anstrengungen und Zielen der Verkehrswende und des Klimaschutzes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erwarten eine Offenlegung der Informationen seitens der DB, die zu der Argumentation geführt haben, dass die Strecke ein Risiko für die Fertigstellung der Hinterlandanbindung der Fehmarnbeltquerung darstelle. Wir setzen uns dafür ein, dass über den Aufsichtsrat der DB Netz versucht wird, den Konzern zu einer anderen Einschätzung zu bringen. Im Land setzen wir uns für ein klares Bekenntnis zur Schienennahverkehrsanbindung der Bäderorte ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sollte es einen Möglichkeitsspielraum geben, die Schienenverbindung mit Nahverkehr zu erhalten, werden wir uns im Land für diese Option einsetzen. Wenn es auf absehbare Zeit keine revidierte Entscheidung zur Bäderbahn gibt, setzen wir uns dafür ein, dass eine Machbarkeitsstudie aus dem Ideenwettbewerb folgt. Jegliche Nachnutzung darf nicht als Zubringerverbindung zur Neubaustrecke dienen, sondern muss eine attraktive Verbindung der Bäderorte und eine schnelle Verbindung Richtung Lübeck darstellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine mögliche Einbindung der Nachnutzung in das Lübecker Regio S-Bahn Konzept ist mitzudenken. Die Region darf mit der Betriebsfinanzierung nicht alleine gelassen werden. Wir setzen uns für eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes für die Nachnutzung der Trasse ein. Klar ist für uns: Eine Lösung muss vor Ende des Betriebs 2028 stehen. Für die Zeiten der Bauarbeiten braucht es eine geeignete Zwischenlösung.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Sep 2023 12:35:43 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A7-MOD: Schuldenbremse reformieren – für eine zukunftsorientierte Investitions-Offensive</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/schuldenbremse-reformieren-fur-eine-zukunftsorientierte-investitions-24195/67362</link>
                        <author>Oliver Brandt (KV Herzogtum Lauenburg)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/schuldenbremse-reformieren-fur-eine-zukunftsorientierte-investitions-24195/67362</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_28306_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 27 bis 29:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">In Orientierung etwa an der „goldenen Regel“ befürworten wir ausdrücklich, dass in dem Maße Verschuldung aufgebaut werden kann, wie den kommenden Generationen durch Investitionen Vermögenswerte bzw. Wachstumschancen zukommen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Uns geht es nicht um eine ersatzlose Streichung der Schuldenbremse. Eine ungebremste Verschuldung zu Lasten künftiger Generationen wäre gerade vor dem Hintergrund der steigenden Zinsen nicht verantwortbar. Wir wollen insbesondere die aktuellen Herausforderungen der ökologischen Transformation engagiert, beschleunigt und sozial ausgewogen anpacken.<br><br>Ziel einer Reform der Schuldenbremse ist es, die Aufnahme von Krediten zu ermöglichen, um die Klimaziele zu erreichen, Artenschutzprogramme auf den Weg zu bringen und die , die notwendigen Klimaanpassungsmaßnahmen umzusetzen und einen Digitalisierungsfonds aufzulegen. Damit werden im Haushalt Mittel frei, um auch die übrige Infrastruktur des Landes in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Sep 2023 10:27:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7-MOD: Schuldenbremse reformieren – für eine zukunftsorientierte Investitions-Offensive</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/schuldenbremse-reformieren-fur-eine-zukunftsorientierte-investitions-24195</link>
                        <author>Fabian Osbahr (KV Segeberg)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/schuldenbremse-reformieren-fur-eine-zukunftsorientierte-investitions-24195</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesparteitag möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein setzen sich für eine Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz und in der Landesverfassung ein. Ziel ist es,<br>
dass zur Finanzierung von Investitionen in eine nachhaltige und soziale Infrastruktur auch die Aufnahme von Krediten ermöglicht wird. Der Erhalt und die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Zudem sind Investitionen in Vermögenswerte und Wachstumschancen ein zentraler Baustein für die Zukunftschancen künftiger Generationen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für das Erreichen dieses Ziels sind bundesweit hohe Milliardenbeträge notwendig. Diese Mittel können nicht aus den jährlichen Haushalten finanziert werden, zumal Deutschland in den letzten Jahrzehnten deutlich zu wenig investiert hat und wir an vielen Stellen erheblichen Nachholbedarf haben. So besteht insbesondere im Hochschul- und Krankenhausbereich, aber auch bei Kitas und Schulen, ein hoher Investitionsbedarf, auch wenn in den letzten Jahren erheblich mehr investiert wurde als in der Zeit davor. Zudem stellt uns die Aufgabe der ökologischen Transformation zur Erreichung der Klimaziele und die u.a. dafür zwingend notwendige Digitalisierung vor maximale Herausforderungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein setzen sich daher für eine Änderung des Grundgesetzes ein. Damit soll es den Ländern ermöglicht werden, dass sie - so wie der Bund – die Möglichkeit erhalten, sich unabhängig von Notsituationen und konjunktureller Entwicklung in einer am BIP und am Wirtschaftswachstum orientierten Höhe verschulden dürfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir streben eine Reform der Schuldenbremse an, die ein Augenmaß bei konsumtiven Ausgaben wahrt, die durch die Einnahmenseite gedeckt sein sollten. Zugleich benötigen wir dringend, auch aus volkswirtschaftlichen Gegebenheiten, die Möglichkeit, für zukunftsweisende Investitionen Kredite aufnehmen zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Orientierung etwa an der „goldenen Regel“ befürworten wir ausdrücklich, dass in dem Maße Verschuldung aufgebaut werden kann, wie den kommenden Generationen durch Investitionen Vermögenswerte bzw. Wachstumschancen zukommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb werden wir uns auch weiterhin für eine entsprechende Reform der Schuldenbremse sowie für eine angemessene Besteuerung hoher Einkommen und großer Vermögen einsetzen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Reform der Schuldenbremse ist nur im Rahmen einer Änderung des Grundgesetzes umsetzbar. Dazu braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Dafür werden wir auch weiterhin werben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zudem setzen wir uns dafür ein, zur Finanzierung der Energiewende sowie zur Modernisierung und Sanierung der Infrastruktur und der beschleunigen Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Land bestehende Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen. So können wir uns u.a. die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft vorstellen, die mit Krediten vorfinanziert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Weiterhin setzen wir uns dafür ein, zur Erreichung der Klimaziele mit weiteren Notkrediten zu arbeiten. Länder wie das Saarland, Bremen und Berlin haben dazu relevante Beschlüsse gefasst. Zur Frage der Verfassungskonformität dieser Klimafonds gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Unser Vorschlag ist, die Möglichkeit, kreditfinanzierte Klimafonds mit Notkrediten zu finanzieren, rechtlich abzusichern. Dieses könnte durch eine Klarstellung im Grundgesetz umgesetzt werden. Ziel ist es, dass Notkredite nicht nur zur Behebung von Schäden (Notsituation, z.B. Schäden durch Überschwemmungen) eingesetzt werden können, sondern auch dazu, Schäden zu vermeiden, indem in Klimaschutz und Klimaanpassung investiert wird.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schon vor der Einführung der Schuldenbremse hat sich in Deutschland über mehrere Jahrzehnte hinweg ein enormer Investitionsstau aufgebaut.<br>
Die alte Regel, dass sich der Staat in Höhe der Investitionen verschulden darf, hat zum einen zu hohen Schulden und zugleich zu einem hohen Sanierungsstau geführt, da es keine qualitativen Kriterien für Investitionen gab. Zudem sah das alte Regelwerk keine Verschuldung für konjunkturelle Einnahmeschwankungen vor. Dieses führte dazu, dass die Aufstellung von Haushalten in angespannten Wirtschaftslagen extrem herausfordernd war.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die im Grundgesetz neu verankerte Schuldenbremse – die seit 2020 gilt - ermöglicht drei Varianten der Verschuldung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>• In Notsituationen können Kredite aufgenommen werden. Davon hat auch SH in der Pandemie und im Zusammenhang mit den inflationsbedingten Kostensteigerungen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine Gebrauch gemacht. Dabei wird ein Teil der Kreditaufnahme eingesetzt, um unser Land beschleunigt von fossilen Energieträgern und autoritären Staaten unabhängig zu machen, u.a. durch verbindliche Planung der Kommunalen Wärmewende.<br>
• Wenn die Konjunktur schwächer als „normal“ ist, können Kredite zum Ausgleich der Einnahmeausfälle aufgenommen werden. Davon macht z.B. Schleswig-Holstein 2023 in Höhe von rund 450 Mio. Euro (Zahl prüfen) Gebrauch.<br>
• Die im Rahmen des EU-Fiskalvertrags von 2012 zulässige gesamtstaatliche Verschuldung liegt p.a. bei 0,5 Prozent des BIP. Der Bund darf davon 0,35 Prozent in Anspruch. die Länder haben auf die Möglichkeit verzichtet, 0,15 Prozent in Anspruch zu nehmen. Das wäre für Schleswig-Holstein allein ein Spielraum von 180 Mio. Euro. Für die Länder gilt die Vorgabe, dass Haushalte ohne neue Schulden aufgestellt werden müssen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Elemente weiterzuentwicklen ist notwendig, damit der Staat handlungsfähig bleibt und die Zukunftsaufgaben finanzieren kann.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Sep 2023 10:19:58 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>