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            <title>Landesparteitag Schleswig-Holstein September 2023: Änderungsanträge</title>
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                <title>Landesparteitag Schleswig-Holstein September 2023: Änderungsanträge</title>
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                        <title>Ä1 zu A7-MOD: Schuldenbremse reformieren – für eine zukunftsorientierte Investitions-Offensive</title>
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                        <author>Oliver Brandt (KV Herzogtum Lauenburg)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_28306_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 27 bis 29:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">In Orientierung etwa an der „goldenen Regel“ befürworten wir ausdrücklich, dass in dem Maße Verschuldung aufgebaut werden kann, wie den kommenden Generationen durch Investitionen Vermögenswerte bzw. Wachstumschancen zukommen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Uns geht es nicht um eine ersatzlose Streichung der Schuldenbremse. Eine ungebremste Verschuldung zu Lasten künftiger Generationen wäre gerade vor dem Hintergrund der steigenden Zinsen nicht verantwortbar. Wir wollen insbesondere die aktuellen Herausforderungen der ökologischen Transformation engagiert, beschleunigt und sozial ausgewogen anpacken.<br><br>Ziel einer Reform der Schuldenbremse ist es, die Aufnahme von Krediten zu ermöglichen, um die Klimaziele zu erreichen, Artenschutzprogramme auf den Weg zu bringen und die , die notwendigen Klimaanpassungsmaßnahmen umzusetzen und einen Digitalisierungsfonds aufzulegen. Damit werden im Haushalt Mittel frei, um auch die übrige Infrastruktur des Landes in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Sep 2023 10:27:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1-Ä2: Satzungsänderung Landesschiedsordnung</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/motion/59850/amendment/67212</link>
                        <author>Florian Juhl (KV Pinneberg)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/motion/59850/amendment/67212</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_28306_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 36 bis 67:</h4><div><p>b) Ordnungsmaßnahmen gegen Organe eines Kreisverbands, der dazugehörigen<br>Ortsverbände oder gegen Kreisverbandsmitglieder.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><br>§ 3 Zusammensetzung<br>A Landesschiedsgericht<br>(1) Das Landesschiedsgericht besteht aus fünf vom Landesparteitag für zwei Jahre<br>gewählten Mitgliedern: dem/der gewählten Vorsitzenden, zwei Beisitzer*innen und zwei<br>Stellvertreter*innen. Der/die Vorsitzende muss Volljurist*in sein.<br>Mitglieder des Vorstands einer Parteigliederung oder Parteimitglieder, die in einem<br>beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei stehen, können nicht<br>Schiedsrichter*innen sein. Alle Mitglieder des Schiedsgerichts sind unabhängig und an<br>Weisungen nicht gebunden.<br>(2) Das Landesschiedsgericht entscheidet grundsätzlich in der Besetzung mit fünf Personen:<br>Drei gewählte Personen – der/die Vorsitzende und zwei Beisitzer*innen – sowie zwei<br>weitere Schiedsrichter*innen, die – von Fall zu Fall - durch die streitenden Parteien zu<br>benennen sind.<br>B Kreisschiedsgericht<br>(1) Das Kreisschiedsgericht besteht aus mindestens drei von der<br>Kreismitgliederversammlung gewählten Mitgliedern, dem/der gewählten Vorsitzenden<br>und zwei Stellvertreter*innen.<br>(3) Das Kreisschiedsgericht entscheidet mindestens in der Besetzung von drei Personen,<br>davon ein gewähltes Mitglied sowie zwei weitere Schiedsrichter*innen, die – von Fall<br>zu Fall - durch die streitenden Parteien zu benennen sind.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br><br>§ 3 Zusammensetzung<br>(1) Das Landesschiedsgericht besteht aus fünf vom Landesparteitag für zwei Jahre<br>gewählten Mitgliedern: der*dem gewählten Vorsitzenden, zwei Beisitzer*innen und zwei Stellvertreter*innen. Die*der Vorsitzende muss Volljurist*in sein.<br>(2) Das Kreisschiedsgericht besteht aus fünf von der Kreismitgliederversammlung für zwei Jahre gewählten Mitgliedern: der*dem gewählten Vorsitzenden, zwei Beisitzer*innen und zwei Stellvertreter*innen.<br>(3) Das Landesschiedsgericht und das Kreisschiedsgericht entscheiden grundsätzlich in der Besetzung mit fünf<br>Personen: Drei gewählte Personen, die*der Vorsitzende und zwei Beisitzer*innen, sowie zwei weitere Schiedsrichter*innen, die von Fall zu Fall durch die streitenden Parteien zu benennen sind.<br>(4) Mitglieder des Vorstands einer Parteigliederung oder Parteimitglieder, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei stehen, können nicht Schiedsrichter:innen sein. Alle Mitglieder des Schiedsgerichts sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Sie können nicht abgewählt werden.<br></ins><br>§ 4 Verfahrensbeteiligte</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Durch die Erweiterung des Kreisschiedsgerichts um zwei Stellvertreter:innen erreicht es nun die gleiche Größe wie das Landesschiedsgericht bzw. Bundesschiedsgericht. Dies ist insbesondere notwendig, wenn ein Mitglied des Kreisschiedsgericht befangen ist. Nach der aktuellen Regelung bleibt das Kreisschiedsgericht in solchen Fällen unterbesetzt. Wenn z. B. die kleineren Ortsverbände probleme damit haben, Mitglieder für das Kreisschiedsgericht zu finden, bleiben die Hinzugefügten Stellvertreter*innen-Plätze unbesetzt.</p>
<p>Mit dem &quot;mindestens&quot; könnte das Kreisschiedsgericht auch größer als das Landesschiedsgericht sein.</p>
<p>Der § 3 Absatz 4 soll für Landesschiedsgerichte und Kreisschiedsgerichte gelten; momentan steht er in Teil A nur für Landesschiedsgerichte. Damit der nicht zweimal in der LSchO steht, wurde die Teilung in A und B aufgelöst. In Satz 3 wird die Regelung um die Regelung aus § 23 Absatz 2 Bundessatzung zur Klarstellung ergänzt. Sie würde sowieso gelten.</p>
<p>Durch § 1 sind die Kreisverbände in der Gestaltung ihrer Kreisschiedsgerichte immernoch frei.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 17 Sep 2023 18:40:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1-Ä1: Satzungsänderung Landesschiedsordnung</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/motion/59850/amendment/67176</link>
                        <author>Florian Juhl (KV Pinneberg)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/motion/59850/amendment/67176</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_28306_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 40 bis 44:</h4><div><p>(1) Das Landesschiedsgericht besteht aus fünf vom Landesparteitag für zwei Jahre<br>gewählten Mitgliedern: <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">dem/der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der*dem</ins> gewählten Vorsitzenden, zwei Beisitzer*innen und zwei<br>Stellvertreter*innen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der/die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die*der</ins> Vorsitzende muss Volljurist*in sein.<br>Mitglieder des Vorstands einer Parteigliederung oder Parteimitglieder, die in </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 52 bis 54:</h4><div><p>Personen:<br>Drei gewählte Personen – <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der/die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">die*der</ins> Vorsitzende und zwei Beisitzer*innen – sowie zwei<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 61 bis 63:</h4><div><p>und zwei Stellvertreter*innen.<br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(3)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2)</ins> Das Kreisschiedsgericht entscheidet mindestens in der Besetzung von drei Personen,<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 74 bis 76:</h4><div><p>Beiladungsbeschluss ist allen Beteiligten bekanntzugeben.<br>(3) Die Beteiligten können sich eines Beistandes oder <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">eines/r</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">einer*eines</ins> Verfahrensbevollmächtigten<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 101 bis 103:</h4><div><p>von drei<br>Monaten nach Kenntniserlangung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">des*r Antragsteller*innen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der*des Antragstellerinnen*Antragstellers</ins> über jene Tatsachen,<br>die den Antrag begründen, zu stellen.<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 108 bis 114:</h4><div><p>Monats nach<br>Erhalt durch die Landesgeschäftsstelle und leitet zulässige Anträge an <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">den*die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">die*den</ins><br>Antragsgegner*in per E-Mail zur Stellungnahme weiter.<br>(4) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der*die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die*der</ins> Antragsgegner*in hat binnen eines Monats nach Erhalt der Antragsschrift auf<br>diese zu erwidern. Auf § 5 <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Absatz 2</ins> wird sinngemäß verwiesen.<br>(5) Verspätet gestellte Anträge werden als unzulässig zurückgewiesen.<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 125 bis 127:</h4><div><p>einer<br>gütlichen Einigung unternommen wurde, ist die in § 6 <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Absatz 1</ins> genannte Frist gehemmt<br>und läuft nach Beendigung/Abbruch des Mediationsverfahrens/des<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 130 bis 134:</h4><div><p>übereinstimmend einen Mediationsversuch unternehmen wollen.<br>(4) Die<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">/</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>der Schiedsrichter*in darf nicht in demselben Verfahren als Mediator*in tätig sein.<br>(5) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der/Die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die*der</ins> Antragsteller*in ist verpflichtet, das Schiedsgericht über den Zeitpunkt der<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 137 bis 141:</h4><div><p>§ 8 Verfahren<br>(1) Die Verfahrensvorbereitung ist Aufgabe <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">des/der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der*des</ins> Vorsitzenden. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der/die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die*der</ins> Vorsitzende kann<br>diese Aufgaben im Einvernehmen mit den gewählten Beisitzer*innen eine<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">m/</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">r*</ins>einer der<br>gewählten Beisitzer*innen übertragen. Die Beteiligten sollen hierüber informiert </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 144 bis 150:</h4><div><p>Schiedsrichter*in. Diese müssen Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-<br>Holstein sein. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der/die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die*der</ins> Vorsitzende des Landesschiedsgerichts setzt den Parteien für die<br>Benennung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">des/der Schiedsrichters*in</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der*des Schiedsrichterin*Schiedsrichters</ins> eine Ausschlussfrist. Erfolgt innerhalb dieser Frist<br>keine Benennung, ist <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der*die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">die*der</ins> Vorsitzende berechtigt, im Einvernehmen mit den gewählten<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 154 bis 158:</h4><div><p>zuzustellen.<br>(3) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der/die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die*der</ins> Vorsitzende informiert die Beteiligten über die Zusammensetzung des<br>zuständigen Schiedsgerichts für das Verfahren.<br>(4) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der/die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die*der</ins> Vorsitzende setzt Ort und Zeit der mündlichen Verhandlung fest. Die<br>Termineinladung erfolgt schriftlich und ist den Beteiligten zuzustellen.<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 160 bis 162:</h4><div><p>- Ort und Zeit der Verhandlung<br>- den Hinweis, dass bei Fernbleiben <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">eines/einer</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">einer*eines</ins> Beteiligten in <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">dessen/deren</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">deren*dessen</ins><br>Abwesenheit entschieden werden kann.<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 169 bis 171:</h4><div><p>§ 9 Befangenheit<br>(1) Die Mitglieder des Schiedsgerichts können von jeder<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">/</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>jedem Beteiligten wegen der<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 187 bis 189:</h4><div><p>Handelt es<br>sich um ein von einer Partei benanntes Mitglied, findet § 8 <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Absatz 2</ins> Anwendung.<br>§ 10 Vorbescheid<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 194 bis 197:</h4><div><p>Antrag durch Vorbescheid zurückweisen. Die Entscheidung ergeht ohne mündliche<br>Verhandlung. Die Entscheidung ist <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">dem/der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der*dem</ins> Antragsteller*in zuzustellen.<br>(2) Gegen einen Vorbescheid des Landesschiedsgerichts kann <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">der/die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">die*der</ins> Antragsteller*in<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 212 bis 222:</h4><div><p>Schleswig-<br>Holstein <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">öffentlich</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mitgliederöffentlich</ins>. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn dies im<br>Interesse <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">eines/einer</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">einer*eines</ins> Beteiligten geboten ist. Im Einverständnis aller Beteiligten ist die<br>Verhandlung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">für jedermann/jederfrau </del>öffentlich.<br>(3) Die mündliche Verhandlung wird von dem/der Vorsitzenden geleitet. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Er/sie</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Sie*er</ins> kann diese<br>Aufgabe im Einvernehmen mit den gewählten <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">BeisitzerInnen einem/einer</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Beisitzer*innen einer*einem</ins> der gewählten<br>Beisitzer<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">I</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*i</ins>nnen übertragen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der/die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die*der</ins> Vorsitzende kann verfahrensleitende und -ordnende<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 237 bis 239:</h4><div><p>(6) Über die mündliche Verhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">einem/einer</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">einer*einem</ins> der<br>Beisitzer*innen geführt wird. Das Protokoll soll den wesentlichen Inhalt der </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 241 bis 244:</h4><div><p>festhalten und des Weiteren die Anträge der Beteiligten im Wortlaut. Es ist von <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">dem/der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der*dem</ins><br>Vorsitzenden und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">dem/der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der*dem</ins> Protokollführer*in zu unterzeichnen oder digital zu signieren<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 253 bis 255:</h4><div><p>zuzustellen.<br>(9) Kann <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">die/der Beteiligte*r</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">die*der Beteiligte</ins> unter der postalischen Anschrift, die sie<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">/er</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*er</ins> zuletzt gegenüber<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 274 bis 277:</h4><div><p>begründete Beschwerde zum Bundesschiedsgericht/zum Landesschiedsgericht binnen<br>eines Monats nach Zustellung des begründeten Schiedsspruchs zulässig. Die<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">/</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>der<br>Beteiligte<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">*r</del> ist über dieses Rechtsmittel zu belehren.<br>§ 14 Ordnungsmaßnahmen<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 314 bis 316:</h4><div><p>des<br>Landeschiedsgerichts nicht möglich ist, durch die<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">/</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">*</ins>den Vorsitzende*n und ein weiteres<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 318 bis 323:</h4><div><p>begründen.<br>(3) Gegen eine einstweilige Anordnung kann <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">die/der Beteiligte*r</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">die*der Beteiligte</ins> binnen zwei Wochen<br>nach Zustellung der Anordnung begründete Beschwerde beim Bundesschiedsgericht<br>einlegen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der/die Beteiligte*r</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die*der Beteiligte</ins> ist in dem Beschluss über dieses Rechtsmittel zu<br>belehren.<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 331 bis 333:</h4><div><p>Lage<br>der Akten ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">des*der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der*des</ins> Vorsitzenden und der<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 336 bis 339:</h4><div><p>Beschwerde beim Bundesschiedsgericht möglich. Diese ist binnen eines Monats nach<br>Zustellung der angefochtenen begründeten Entscheidung einzulegen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der/die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die*der</ins><br>Beteiligte<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">*r</del> ist in dem Beschluss über dieses Rechtsmittel zu belehren.<br>§ 17 Kosten/Auslagen<br></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 350 bis 352:</h4><div><p>(§<br>4 Abs<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">atz</ins> 3) ist ausgeschlossen.<br>§ 18. Schlussbestimmungen</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Antrag sollte wie alle unsere Satzungen geschlechtergerecht verfasst werden, wobei nach aktuellem Beschluss das Gender*Sternchen verwendet wird.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 15 Sep 2023 23:05:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8-Ä1: Extremist*innen vom Schöffenamt fernhalten</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/motion/59698/amendment/67166</link>
                        <author>Jan Kürschner (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/motion/59698/amendment/67166</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_28306_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 8:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Bedeutung</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Um dem Regelungsgehalt von Artikel 20 GG praktisch wirksam Rechnung zu tragen und unsere Justiz vor</ins> der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ehrenamtlichen Richter*innen als einen wesentlichen Bestandteil</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Unterwanderung durch Extremistinnen und Extremisten zu schützen, setzen wir uns für eine Nachschärfung</ins> der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">deutschen Justiz wird</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">rechtlichen Vorgaben zur Wahl und zur Tätigkeit</ins> von <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schöff*innen ein. </ins>BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein betont<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> die Bedeutung der Tätigkeit ehrenamtlicher Richter*Innen in der Justiz</ins>. Ehrenamtliche<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">r</ins> Richter*innen tragen maßgeblich dazu bei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu stärken und das Verständnis für die Rechtsprechung zu fördern. Ihr ehrenamtliches Engagement ist von großer Verantwortung und gesellschaftlicher Relevanz geprägt. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Wir GRÜNE setzen uns daher entschieden dafür ein, dass Extremist*innen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich entscheiden für eine Verhinderung eines Missbrauchs</ins> dieses <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">wichtige Amt nicht missbrauchen können</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">wichtigen Instituts ein</ins>.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 15 Sep 2023 18:40:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A11-Ä1: Anleger FSRU Brunsbüttel</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/anleger-fsru-brunsbuttel-62301/67162</link>
                        <author>Ulrike Täck (KV Segeberg)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/anleger-fsru-brunsbuttel-62301/67162</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_28306_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 7:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><strong>Der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein fordert die GRÜNE Landtagsfraktion in SH, die GRÜNE Bundestagsfraktion sowie die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Landesregierung von SH sowie der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, die östlich des Elbehafens geplante Anlegestelle so schnell wie möglich zu errichten, die FSRU dann sofort dorthin zu verlegen und auf den Bau einer Anlegestelle (Jetty) westlich des Elbehafens zu verzichten.</strong></del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><strong>Titel neu:<br>Versorgungssicherheit und Klimaneutralität so schnell wie möglich<br><br><strong>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkennen an, dass zur Sicherung der Gasversorgung Deutschlands nach Ausbruch des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine eine Neuausrichtung der Gasimporte erforderlich war und die Errichtung von LNG-Import-Infrastrukturen einen relevanten Beitrag leistet, um auch kurz- und mittelfristig eine ausreichende Versorgung Deutschlands mit Erdgas sicherzustellen.</strong><br><br><strong>Der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein fordert seine Amts- und Mandatsträger*innen auf Landes- und Bundesebene auf, sich dafür einzusetzen, bei der Errichtung der neuen LNG-Infrastrukturen in Brunsbüttel die negativen Auswirkungen für Umwelt und Anwohner*innen so gering wie möglich zu halten. Hierzu gehört nach Auffassung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein unter anderem die Errichtung eines Landstromanschlusses am Standort der neuen Jetty westlich des Elbehafens. Dadurch könnten die Emissionen von Lärm und Schadstoffen zum Wohle von Umwelt und Anwohner*innen deutlich gesenkt werden.</strong><br><br><strong>Gleichzeitig betonen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein, dass die östlich des Elbehafens geplante</strong><strong>Anlegestelle sowie das dazugehörige Terminal so schnell wie möglich zu errichten sind, damit die FSRU schnellstmöglich auch von ihrem neuen Liegeplatz ablegen kann.</strong><br><br><strong>Eine Umrüstung der LNG-Importinfrastrukturen auf klimaneutrale Gase liefert einen Beitrag zur Versorgungsstabilität und -sicherheit in unserem Land mit erneuerbaren Energien. Die erste Errichtung der Infrastruktur muss technisch bereits so ausgelegt sein, dass ein späterer Umbau des Terminals von LNG hin zu Ammoniak oder Wasserstoff möglichst zeit- und kosteneffizient abläuft.</strong><br><br><strong>Als Partei haben wir beschlossen, in Schleswig-Holstein bis 2035 klimaneutral zu werden. Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit der CDU auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 geeinigt, dass wir gemeinsam in Schleswig-Holstein umsetzen wollen. Wir fordern dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass das Terminal möglichst bereits vor der nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtenden Umstellung auf klimaneutrale Grüne Gase umgestellt wird. Unter anderem wollen wir dafür die nötigen marktlichen Rahmenbedingungen setzen, etwa eine hohe Bepreisung von Treibhausgasen inklusive der Methan-Leckagen oder Anreize für die klimaneutralen Alternativen zu LNG. Gleichzeitig ist es wichtig, durch eine rasche Wärmewende, Energieeffizienzmaßnahmen und den klimafreundlichen Umbau der Industrie den Erdgasbedarf rasch zu reduzieren</strong></strong></ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Ja, es tut weh eine Energieinfrastruktur zunächst für LNG zu bauen. Das ist aber befristet, bis wir genügend &quot;grünes Gas&quot; haben, sei es durch eigene Produktion aus Wind oder durch den Import. Der Import wird aber eine große Rolle spielen in Anbetracht der signifikanten Mengen, die wir für die Dekarbonisierung der Industrie in Deutschland benötigen. Diese wollen wir so schnell wie möglich klimaneutral haben. Deshalb muss sehr schnell eine Infrastruktur gebaut werden, die hierbei hilft. Das heißt, wir müssen die jetzt-noch-LNG Infrastruktur schnell bauen und auch sobald wie möglich auf klimaneutrale Gase umbauen. Deshalb wollen wir das Umstellungsdatum auf klimaneutral vorzuziehen.</p>
<p>Die Jetty an der Westseite des Elebehafens braucht es als erstes, damit die FSRU, sobald wie möglich dort anlegen kann und schon arbeitet, während auf der Ostseite das stationäre Terminal gebaut wird. Dieses ist eine Baustelle, die nicht von heute auf morgen fertig ist. Nach der Fertigstellung im Osten, haben wir zwei wertvolle Infastrukturen, die uns nach der Umstellung auf Klimaneutral genügend Kapazität liefern, große Mengen auch aus dem Import anzulanden. Die Jetty im Osten wieder abzubauen würde nicht nur bedeuten, investiertes Geld wegzuschmeißen, sondern auch auf eine Infrastruktur zu verzichten, die wir gut gebrauchen können.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 15 Sep 2023 16:33:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A25-Ä2: Gesellschaftliches Miteinander sicherstellen - Bei Einsparungen die soziale und ökologische Zukunft unseres Landes nicht vergessen/gefährden</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/gesellschaftliches-miteinander-sicherstellen-bei-einsparungen-die-so-44179/67158</link>
                        <author>Tjark Johan Korthals (KV Rendsburg-Eckernförde)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/gesellschaftliches-miteinander-sicherstellen-bei-einsparungen-die-so-44179/67158</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_28306_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 7 bis 77:</h4><div><p>psychischen Belastungen, wie z.B. Depressionen, Angststörungen etc. bis hin zu körperlichen Auswirkungen, wie Long-Covid.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>Gerade jetzt brauchen wir soziale Angebote und Räume, in denen Menschen Unterstützung finden. Dabei dürfen die Bekämpfung der Klimakrise und die gesellschaftliche Bewältigung der multiplen Krisen nicht gegeneinander ausgespielt werden.<br>Als Grüne halten wir es für falsch, wenn wichtige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes verhindert werden. Bis zur nächsten Bundestagswahl zeichnet sich allerdings keine Möglichkeit ab, die Schuldenbremse auf Bundesebene zu reformieren. Deshalb sind die Mittel, die das Land zu Verfügung hat, stark begrenzt. Aus diesem Grund müssen wir unsere Prioritäten bewusst setzen und sorgfältig abwägen.<br>Wir betrachten die anstehenden Haushaltsdebatten in Bund und Land mit Sorge und sehen die Gefahr einer Sozialkrise, die dadurch ausgelöst wird, dass gerade der soziale Bereich von Einsparungen bedroht ist. Gleiches gilt für den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz – also beides wichtige Zukunftsprojekte unserer Partei.<br>Klimapolitik, welche die Menschen mitnimmt und nicht gegeneinander aufbringt, ist nur Hand in Hand mit einer Sozialpolitik möglich, welche die Menschen bei der ökologischen Transformation – wo nötig – unterstützt.<br>Es ist daher von herausragender Bedeutung, dass wir Grüne ganz besonders mit Blick auf die sozialen Strukturen unseres Landes, die Klimakrise sowie die Erreichung der vereinbarten Klimaziele dafür kämpfen, dass diese Bereiche nicht geschwächt werden.<br>Das gilt ganz besonders für die Demokratiebildung, die frühkindliche Bildung, die soziale Arbeit, die Freiwilligendienste und das ehrenamtliche Engagement, aber auch für Maßnahmen für die Energiewende, Wärmewende, Mobilitätswende, den Küsten- und Meeresschutz, die Biodiversität und den Klimaschutz.<br>Verlässliche und verantwortungsvolle Finanz-, Sozial- und Umweltpolitik bedeutet, das Heute abzusichern, damit das Morgen gestaltet werden kann. Denn alles, was wir heute im sozialen und im Umwelt- sowie Klimabereich einsparen, wird in den kommenden Jahren – wenn überhaupt möglich – mit hohen Investitionskosten verbunden sein, um es wieder aufbauen zu können.</ins></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Hinzu kommt, dass diese Dauerbelastung auch Auswirkungen auf das gesellschaftliche Miteinander hat.Durch die Inflation sind in allen Lebensbereichen die Kosten angestiegen. Die Frage der Existenzsicherung ist in die Mitte der Gesellschaft gerückt. Immer mehr Menschen sind komplett oder teilweise auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen. Immer mehr werden in absehbarer Zukunft auf diese Angebote zurückgreifen müssen. Das führt dazu, dass soziale Unsicherheiten steigen, dass sich die Unterschiede zwischen sozialen Gruppen ausweiten und sich die eigenen Lebensumstände unverschuldet verändern können. Gleichzeitig werden die Auswirkungen des Klimawandels von Jahr zu Jahr immer sichtbarer – auch bei uns in Schleswig-Holstein. Hinzukommt die Abnahme der Biodiversität, hervorgerufen durch den Klimawandel, die Nutzungsintensivierung in der Landwirtschaft, Entwässerung, Versiegelung und die Intensität der Meeresnutzung.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Alle Generationen und nahezu alle Bereiche der Gesellschaft sind davon betroffen und in dieser Zeit wird sichtbar, wie stark die sozialen Systeme gefordert werden und welche Bedeutung der Sozialstaat aktuell hat aber auch dass der Staat gefragt ist, die Leitplanken für die Bekämpfung der Klimakrise vorzugeben.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die soziale Sicherung ist eine der zentralen Aufgaben des Staates. Dadurch soll Gerechtigkeit geschaffen, der Zusammenhalt unserer Gesellschaft gestärkt und Verlässlichkeit in Krisenzeiten geschaffen werden. Soziale Sicherungen und die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes sind die Elemente, die wesentlich sind, um uns gegen demokratiefeindliche Bestrebungen aufzustellen und das Vertrauen in demokratische Strukturen zu erhalten. Dieser Anspruch und diese Aufgabe gilt es für alle Menschen und zu jeder Zeit zu gewährleisten.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Jahrzehntelang wurde die Klimakrise nicht ernst genommen und/oder Maßnahmen dagegen aktiv behindert. Die kommenden Jahre sind die letzte Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um nachfolgenden Generationen einen lebenswerten Planeten zu übergeben. Kürzung im Bereich des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes wären deshalb fatal für Mensch und Wirtschaft.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Allerdings müssen wir anerkennen, dass viele Menschen „krisenerschöpft“ und verunsichert sind. Populist*innen machen sich das zunehmend zunutze und rücken Teile der Gesellschaft stärker in Richtung nationale Abschottung, Nationalismus und Egoismus, mit der Folge, dass die sozialen Strukturen, die den „Kitt“ unserer Gesellschaft ausmachen, auf eine harte Probe gestellt werden.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Soziale Arbeit, Ehrenamt, Miteinander und Gemeinschaft sind dabei wichtige Elemente, ohne die unsere Gesellschaft nicht existieren kann. Und gerade in diesen Zeiten kommt es stärker denn je auf diesen gesellschaftlichen Zusammenhalt an.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Schleswig-Holstein hat in den vergangenen Jahren viel Geld in die Hand genommen, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie, die Auswirkungen des Ukraine-Krieges abzufedern und den Klimaschutz im Land voranzubringen. In diesen Krisen hat sich gezeigt, wie wichtig ein aktiver, handelnder, investierenden und stützender Staat ist. Die Haushaltsmittel des Landes sind aber durch die Schuldenbremse beschränkt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Als Grüne halten wir es für falsch, wenn wichtige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes verhindert werden. Bis zur nächsten Bundestagswahl zeichnet sich allerdings keine Möglichkeit ab, die Schuldenbremse auf Bundesebene zu reformieren. Deshalb sind die Mittel, die das Land zu Verfügung hat, stark begrenzt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Vor diesem Hintergrund betrachten wir die anstehenden Haushaltsdebatten mit der Sorge, eine Sozialkrise dadurch auszulösen, dass im sozialen Bereich die Mittel gekürzt werden. Gleiches gilt auch für den Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Klimapolitik, die die Menschen mitnimmt und die Menschen nicht gegen sich aufbringt, ist nur Hand in Hand mit einer Sozialpolitik möglich, die die Menschen bei der ökologischen Transformation – wo nötig - unterstützt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Deshalb ist es für uns Grüne von herausragender Bedeutung, dass wir uns ganz besonders mit Blick auf die sozialen Strukturen unseres Landes und die Bekämpfung der Klimakrise sowie die Erreichung der vereinbarten Klimaziele dafür einsetzen, dass in diesen Bereichen keine finanziellen Kürzungen vorgenommen werden dürfen. Insbesondere die Bereiche der frühkindlichen Bildung, der sozialen Arbeit, der Freiwilligendienste und des ehrenamtlichen Engagements im sozialen Bereich sowie Maßnahmen für die Energiewende, Wärmewende, Mobilitätswende, den Küsten- und Meeresschutz, der Biodiversität und des Klimaschutzes müssen von Kürzungen ausgenommen werden.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Verlässliche und verantwortungsvolle Finanz-, Sozial- und Umweltpolitik bedeutet, das Heute abzusichern, damit das Morgen gestaltet werden kann. Denn alles, was wir heute im sozialen und im Umwelt- sowie Klimabereich einsparen, wird in den kommenden Jahren – wenn überhaupt möglich – mit hohen Investitionskosten verbunden sein, um es wieder aufbauen zu können.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Neben den genannten gesundheitlichen Folgen hat diese Dauerbelastung auch Auswirkungen auf das gesellschaftliche Miteinander. Durch die Inflation sind in allen Lebensbereichen die Kosten angestiegen. Die Frage der Existenzsicherung ist in die Mitte der Gesellschaft gerückt. Immer mehr Menschen sind komplett oder teilweise auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen. Immer mehr werden in absehbarer Zukunft auf diese Angebote zurückgreifen müssen. Das führt dazu, dass soziale Unsicherheiten steigen, dass sich die Unterschiede zwischen sozialen Gruppen ausweiten und sich die eigenen Lebensumstände unverschuldet verändern können. Gleichzeitig werden die Auswirkungen des Klimawandels von Jahr zu Jahr immer sichtbarer – auch bei uns in Schleswig-Holstein. Hinzukommt die Abnahme der Biodiversität, hervorgerufen durch den Klimawandel, die Nutzungsintensivierung in der Landwirtschaft, Entwässerung, Versiegelung und die Intensität der Meeresnutzung.</p>
<p>Alle Generationen und nahezu alle Bereiche der Gesellschaft sind davon betroffen und in dieser Zeit wird sichtbar, wie stark die sozialen Systeme gefordert werden und welche Bedeutung der Sozialstaat aktuell hat aber auch dass der Staat gefragt ist, die Leitplanken für die Bekämpfung der Klimakrise vorzugeben.</p>
<p>Die soziale Sicherung ist eine der zentralen Aufgaben des Staates. Dadurch soll Gerechtigkeit geschaffen, der Zusammenhalt unserer Gesellschaft gestärkt und Verlässlichkeit in Krisenzeiten geschaffen werden. Soziale Sicherungen und die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes sind die Elemente, die wesentlich sind, um uns gegen demokratiefeindliche Bestrebungen aufzustellen und das Vertrauen in demokratische Strukturen zu erhalten. Dieser Anspruch und diese Aufgabe gilt es für alle Menschen und zu jeder Zeit zu gewährleisten.</p>
<p>Jahrzehntelang wurde die Klimakrise nicht ernst genommen und/oder Maßnahmen dagegen aktiv behindert. Die kommenden Jahre sind die letzte Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um nachfolgenden Generationen einen lebenswerten Planeten zu übergeben. Kürzung im Bereich des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes wären deshalb fatal für Mensch und Wirtschaft.</p>
<p>Allerdings müssen wir anerkennen, dass viele Menschen „krisenerschöpft“ und verunsichert sind. Populist*innen machen sich das zunehmend zunutze und rücken Teile der Gesellschaft stärker in Richtung nationale Abschottung, Nationalismus und Egoismus, mit der Folge, dass die sozialen Strukturen, die den „Kitt“ unserer Gesellschaft ausmachen, auf eine harte Probe gestellt werden.</p>
<p>Soziale Arbeit, Ehrenamt, Miteinander und Gemeinschaft sind dabei wichtige Elemente, ohne die unsere Gesellschaft nicht existieren kann. Und gerade in diesen Zeiten kommt es stärker denn je auf diesen gesellschaftlichen Zusammenhalt an.</p>
<p>Schleswig-Holstein hat in den vergangenen Jahren viel Geld in die Hand genommen, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie, die Auswirkungen des Ukraine-Krieges abzufedern und den Klimaschutz im Land voranzubringen.</p>
<p>In diesen Krisen hat sich gezeigt, wie wichtig ein aktiver, handelnder, investierenden und stützender Staat ist. Gerade mit begrenzten Mitteln ist es daher um so wichtiger, dass wir unsere Prioritäten bewusst und klar setzen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 15 Sep 2023 13:05:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3-Ä2: Klimaanpassung in Schleswig-Holstein: Vorrausschauend handeln, um das Land und die Kommunen auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/motion/59664/amendment/67143</link>
                        <author>Nelly Waldeck (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/motion/59664/amendment/67143</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_28306_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 55 bis 56:</h4><div><ol class="deleted" start="1" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzen sich im Land für ein Klimaanpassungsgesetz nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens ein.</li></ol><ol class="inserted" start="1" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass das Land Schleswig-Holstein im Rahmen seiner Zuständigkeiten und unter Beteiligung von Bürger*innen und Kommunen eine übergeordnete landesweite Klimaanpassungsstrategie erstellt , die konkrete Maßnahmen zur Anpassung an die Erderwärmung, den steigenden Meeresspiegel und das Zunehmen von Extremwettereignissen enthält. Auch der Katastrophenschutz soll dabei eine entscheidende Rolle einnehmen. Wir setzen uns im Land und in den Kommunen für eine konsequente Umsetzung der aufgelisteten Maßnahmen ein.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 62 bis 73:</h4><div><ol start="2"><li value="2">unterstützen dahingehend erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, beispielsweise</ins> in Form von Deicherhöhungen, <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der </ins>Schaffung von Überflutungsflächen<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">,</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> oder der Ertüchtigung von</ins> Sperr- und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Schöpfwerke</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schöpfwerken. Dabei spielt immer der größtmögliche Schutz</ins> und <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">weiteren Aktivitäten</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Erhalt des Wattenmeers für uns Grüne eine erhebliche Rolle</ins>.</li></ol><ol class="deleted" start="3" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="3">Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass das Land Schleswig-Holstein, im Rahmen seiner Zuständigkeiten und unter Beteiligung von Bürger*innen und Kommunen, eine übergeordnete landesweite Klimaanpassungsstrategie erstellt und darüber hinaus Maßnahmenpläne entwirft und umsetzt, welche auch den Katastrophenschutz umfassen.</li></ol><ol class="inserted" start="3" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Klimaanpassungsmaßnahmen werden größtenteils vor Ort, in den Kommunen, geplant und umgesetzt. Wir GRÜNE unterstützen Steffi Lemke in der Erarbeitung eines umfassenden Klimaanpassungsgesetzes und setzen uns für eine zügige Umsetzung in Schleswig-Holstein ein. Ein Schwerpunkt des Gesetzes stellt die Erstellung verbindlicher kommunaler Klimaanpassungskonzepte dar.</li></ol><ol class="inserted" start="4" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Es muss sichergestellt werden, dass Kommunen genug Fachberatung und Unterstützung zur Erstellung der Klimaanpassungskonzepte erhalten.</li></ol><ol class="deleted" start="4" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="4">Klimaanpassungsmaßnahmen werden vor Ort, in den Kommunen, geplant und umgesetzt. Wir GRÜNE setzen uns für die Erstellung verbindlicher kommunaler Klimaanpassungskonzepte in den Landkreisen, initiiert durch das Land, ein.</li></ol><ol class="inserted" start="5" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Klimaschutz und Klimaanpassung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden: Für die Erstellung der Klimaanpassungskonzepte ist fachliche Expertise und Personalaufwand nötig. Dieser darf nicht durch die wichtigen und bereits deutlich ausgelasteten Klimaschutzmanager*innen im Land abgedeckt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass zusätzliches Personal in Kreisen zur Erarbeitung der Klimaanpassungskonzepte zur Verfügung gestellt wird.</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 83 bis 86:</h4><div><ol start="6"><li value="6">Die unteren Landesbehörden müssen in <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">die</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der</ins> Lage <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">versetzt werden</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">sein</ins>, Gesetze und Richtlinien im Rahmen der Klimafolgenbegrenzung effizient und wirkungsvoll durchzusetzen. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Wir GRÜNE setzen uns für die Schärfung der gesetzlichen Voraussetzungen ein.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Dafür braucht es unter Anderem personell ausreichend ausgetattete</ins></li></ol></div><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 115 einfügen:</h4><div><ol class="inserted" start="11" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>Städte und Gemeinden haben bei der Anpassung des unmittelbaren Lebensumfeldes der Menschen an den Klimawandel eine überragende Bedeutung. Der Umgang mit sich verändernden klimatischen Verhältnissen macht eine umfassende Erneuerung öffentlicher und privater Infrastrukturen erforderlich. Wir GRÜNE in Schleswig-Holstein werden uns deshalb auf Landesebene sowie in den Kreisen, Städten und Gemeinden für eine konsequente Klimaanpassung unserer Infrastrukturen einsetzen. Dazu gehört beispielsweise die Umgestaltung von Städten nach dem Konzept der „Schwammstadt“.</li></ol></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 14 Sep 2023 21:16:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A-Leitantrag-Ä1 zu A - Leitantr.: Schleswig-Holsteins europäische Tradition fortführen – Für ein Europa der starken ländlichen Räume</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/motion/60017/amendment/67141</link>
                        <author>LAG MoVe (dort beschlossen am: 14.09.2023)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/motion/60017/amendment/67141</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_28306_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 106 bis 108:</h4><div><p>größeren Ort oder Bahnhof gewährleistet werden. Projekte wie das Dörpsmobil wollen wir auf alle AKTIV-Regionen ausweiten. Die Radinfrastruktur <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">soll</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">und Bike-Sharing-Systeme sollen</ins> beispielsweise mit Tourismusmitteln stärker ausgebaut werden und so ein </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Bike-Sharing Systeme können bspw. über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert werden und sind nicht nur ein Tourismusfaktor, sondern bieten auch den Anwohner*innen ein gutes Angebot um sich mit dem Rad fortzubewegen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 14 Sep 2023 19:36:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A25-Ä1: Gesellschaftliches Miteinander sicherstellen - Bei Einsparungen die soziale und ökologische Zukunft unseres Landes nicht vergessen/gefährden</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/gesellschaftliches-miteinander-sicherstellen-bei-einsparungen-die-so-44179/67126</link>
                        <author>Lasse Petersdotter (KV Kiel)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/gesellschaftliches-miteinander-sicherstellen-bei-einsparungen-die-so-44179/67126</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_28306_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 67 bis 72 löschen:</h4><div><p>einsetzen, dass in diesen Bereichen keine finanziellen Kürzungen vorgenommen werden dürfen.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Insbesondere die Bereiche der frühkindlichen Bildung, der sozialen Arbeit, der Freiwilligendienste und des ehrenamtlichen Engagements im sozialen Bereich sowie Maßnahmen für die Energiewende, Wärmewende, Mobilitätswende, den Küsten- und Meeresschutz, der Biodiversität und des Klimaschutzes müssen von Kürzungen ausgenommen werden.</del></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Solche Aufzählungen von roten Linien sind immer unvollständig. Angenommen wir würden diesem Vorschlag folgen, wäre der Fokus stärker auf zB Schulen, Krankenhäuser, soz. Wohnungsbau, Integration, Asyl usw. Das hilft auch nicht...</p>
<p>(dieser Änderungsantrag soll KEIN Zeichen dafür sein, dass ich in den anderen Bereichen irgendwelche Kürzungen gut finden würde oder ähnliches)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 13 Sep 2023 21:59:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A20-Ä1: Retten um zu schützen - für echten Meeresschutz in der Ostsee</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/motion/59947/amendment/66921</link>
                        <author>Marlene Langholz-Kaiser (KV Flensburg)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/motion/59947/amendment/66921</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_28306_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 77:</h4><div><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">das Ende der dänischen Fischerei in der deutschen Ostsee</li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>eine Beendigung der internationalen Schleppnetzfischerei in Schleswig Holsteins Ostsee</li></ul></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 02 Sep 2023 16:34:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3-Ä1 zu A3--(Ä2)-Neu: Klimaanpassung in Schleswig-Holstein: Vorrausschauend handeln, um das Land und die Kommunen auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten</title>
                        <link>https://lpt-sh-september-2023.antragsgruen.de/lpt-sh-september-2023/klimaanpassung-in-schleswig-holstein-vorrausschauend-handeln-um-das-17838/66498</link>
                        <author>Ralf Hübner (KV Pinneberg)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>10. Wir wollen Kommunen von den Fallstricken, den unkalkulierbarer Ausschreibungen und Anmeldungsprozessen befreien. So wollen wir die gesetzlichen Grundlagen schaffen, damit Agri-PV- und Solaranlagen unter Berücksichtigung von ökologischen Aspekten möglichst unbürokratisch auch in den Außenbereichen von Landschaftsschutzgebieten und Grünzügen ausschließlich für den energetischen Eigenbedarf der Kommune auf maximal 1 % der Gemeindefläche errichtet werden dürfen.</p>
<p>Dies schafft Akzeptanz bei der Bevölkerung und sichert die Energiewende.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 07 Aug 2023 21:28:00 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>