Antrag: | Klimaanpassung in Schleswig-Holstein: Vorrausschauend handeln, um das Land und die Kommunen auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten |
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Antragsteller*in: | Nelly Waldeck (KV Kiel) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 14.09.2023, 21:16 |
A3-Ä2: Klimaanpassung in Schleswig-Holstein: Vorrausschauend handeln, um das Land und die Kommunen auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 55 bis 56:
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzen sich im Land für ein Klimaanpassungsgesetz nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens ein.
- Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass das Land Schleswig-Holstein im Rahmen seiner Zuständigkeiten und unter Beteiligung von Bürger*innen und Kommunen eine übergeordnete landesweite Klimaanpassungsstrategie erstellt , die konkrete Maßnahmen zur Anpassung an die Erderwärmung, den steigenden Meeresspiegel und das Zunehmen von Extremwettereignissen enthält. Auch der Katastrophenschutz soll dabei eine entscheidende Rolle einnehmen. Wir setzen uns im Land und in den Kommunen für eine konsequente Umsetzung der aufgelisteten Maßnahmen ein.
Von Zeile 62 bis 73:
- unterstützen dahingehend erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen, beispielsweise in Form von Deicherhöhungen, der Schaffung von Überflutungsflächen
, oder der Ertüchtigung von Sperr- und SchöpfwerkeSchöpfwerken. Dabei spielt immer der größtmögliche Schutz und weiteren AktivitätenErhalt des Wattenmeers für uns Grüne eine erhebliche Rolle.
- Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass das Land Schleswig-Holstein, im Rahmen seiner Zuständigkeiten und unter Beteiligung von Bürger*innen und Kommunen, eine übergeordnete landesweite Klimaanpassungsstrategie erstellt und darüber hinaus Maßnahmenpläne entwirft und umsetzt, welche auch den Katastrophenschutz umfassen.
- Klimaanpassungsmaßnahmen werden größtenteils vor Ort, in den Kommunen, geplant und umgesetzt. Wir GRÜNE unterstützen Steffi Lemke in der Erarbeitung eines umfassenden Klimaanpassungsgesetzes und setzen uns für eine zügige Umsetzung in Schleswig-Holstein ein. Ein Schwerpunkt des Gesetzes stellt die Erstellung verbindlicher kommunaler Klimaanpassungskonzepte dar.
- Es muss sichergestellt werden, dass Kommunen genug Fachberatung und Unterstützung zur Erstellung der Klimaanpassungskonzepte erhalten.
- Klimaanpassungsmaßnahmen werden vor Ort, in den Kommunen, geplant und umgesetzt. Wir GRÜNE setzen uns für die Erstellung verbindlicher kommunaler Klimaanpassungskonzepte in den Landkreisen, initiiert durch das Land, ein.
- Klimaschutz und Klimaanpassung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden: Für die Erstellung der Klimaanpassungskonzepte ist fachliche Expertise und Personalaufwand nötig. Dieser darf nicht durch die wichtigen und bereits deutlich ausgelasteten Klimaschutzmanager*innen im Land abgedeckt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass zusätzliches Personal in Kreisen zur Erarbeitung der Klimaanpassungskonzepte zur Verfügung gestellt wird.
Von Zeile 83 bis 86:
- Die unteren Landesbehörden müssen in
dieder Lage versetzt werdensein, Gesetze und Richtlinien im Rahmen der Klimafolgenbegrenzung effizient und wirkungsvoll durchzusetzen. Wir GRÜNE setzen uns für die Schärfung der gesetzlichen Voraussetzungen ein.Dafür braucht es unter Anderem personell ausreichend ausgetattete
Nach Zeile 115 einfügen:
- Städte und Gemeinden haben bei der Anpassung des unmittelbaren Lebensumfeldes der Menschen an den Klimawandel eine überragende Bedeutung. Der Umgang mit sich verändernden klimatischen Verhältnissen macht eine umfassende Erneuerung öffentlicher und privater Infrastrukturen erforderlich. Wir GRÜNE in Schleswig-Holstein werden uns deshalb auf Landesebene sowie in den Kreisen, Städten und Gemeinden für eine konsequente Klimaanpassung unserer Infrastrukturen einsetzen. Dazu gehört beispielsweise die Umgestaltung von Städten nach dem Konzept der „Schwammstadt“.
Unterstützer*innen
- Mathias Schmitz (KV Pinneberg)
- Ocean Renner (KV Nordfriesland)
- Lasse Petersdotter (KV Kiel)
- Jasper Balke (KV Lübeck)
- Fabian Osbahr (KV Segeberg)
- Katrin Stange (KV Pinneberg)
- Oliver Brandt (KV Herzogtum Lauenburg)
- Ulrike Täck (KV Segeberg)
- Malou Corinth (KV Nordfriesland)
Fehler:Nur zugelassene Gruppen können Anträge unterstützen.
Von Zeile 55 bis 56:
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzen sich im Land für ein Klimaanpassungsgesetz nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens ein.
- Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass das Land Schleswig-Holstein im Rahmen seiner Zuständigkeiten und unter Beteiligung von Bürger*innen und Kommunen eine übergeordnete landesweite Klimaanpassungsstrategie erstellt , die konkrete Maßnahmen zur Anpassung an die Erderwärmung, den steigenden Meeresspiegel und das Zunehmen von Extremwettereignissen enthält. Auch der Katastrophenschutz soll dabei eine entscheidende Rolle einnehmen. Wir setzen uns im Land und in den Kommunen für eine konsequente Umsetzung der aufgelisteten Maßnahmen ein.
Von Zeile 62 bis 73:
- unterstützen dahingehend erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen, beispielsweise in Form von Deicherhöhungen, der Schaffung von Überflutungsflächen
,oder der Ertüchtigung von Sperr- undSchöpfwerkeSchöpfwerken. Dabei spielt immer der größtmögliche Schutz undweiteren AktivitätenErhalt des Wattenmeers für uns Grüne eine erhebliche Rolle.
- Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass das Land Schleswig-Holstein, im Rahmen seiner Zuständigkeiten und unter Beteiligung von Bürger*innen und Kommunen, eine übergeordnete landesweite Klimaanpassungsstrategie erstellt und darüber hinaus Maßnahmenpläne entwirft und umsetzt, welche auch den Katastrophenschutz umfassen.
- Klimaanpassungsmaßnahmen werden größtenteils vor Ort, in den Kommunen, geplant und umgesetzt. Wir GRÜNE unterstützen Steffi Lemke in der Erarbeitung eines umfassenden Klimaanpassungsgesetzes und setzen uns für eine zügige Umsetzung in Schleswig-Holstein ein. Ein Schwerpunkt des Gesetzes stellt die Erstellung verbindlicher kommunaler Klimaanpassungskonzepte dar.
- Es muss sichergestellt werden, dass Kommunen genug Fachberatung und Unterstützung zur Erstellung der Klimaanpassungskonzepte erhalten.
- Klimaanpassungsmaßnahmen werden vor Ort, in den Kommunen, geplant und umgesetzt. Wir GRÜNE setzen uns für die Erstellung verbindlicher kommunaler Klimaanpassungskonzepte in den Landkreisen, initiiert durch das Land, ein.
- Klimaschutz und Klimaanpassung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden: Für die Erstellung der Klimaanpassungskonzepte ist fachliche Expertise und Personalaufwand nötig. Dieser darf nicht durch die wichtigen und bereits deutlich ausgelasteten Klimaschutzmanager*innen im Land abgedeckt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass zusätzliches Personal in Kreisen zur Erarbeitung der Klimaanpassungskonzepte zur Verfügung gestellt wird.
Von Zeile 83 bis 86:
- Die unteren Landesbehörden müssen in
dieder Lageversetzt werdensein, Gesetze und Richtlinien im Rahmen der Klimafolgenbegrenzung effizient und wirkungsvoll durchzusetzen.Wir GRÜNE setzen uns für die Schärfung der gesetzlichen Voraussetzungen ein.Dafür braucht es unter Anderem personell ausreichend ausgetattete
Nach Zeile 115 einfügen:
- Städte und Gemeinden haben bei der Anpassung des unmittelbaren Lebensumfeldes der Menschen an den Klimawandel eine überragende Bedeutung. Der Umgang mit sich verändernden klimatischen Verhältnissen macht eine umfassende Erneuerung öffentlicher und privater Infrastrukturen erforderlich. Wir GRÜNE in Schleswig-Holstein werden uns deshalb auf Landesebene sowie in den Kreisen, Städten und Gemeinden für eine konsequente Klimaanpassung unserer Infrastrukturen einsetzen. Dazu gehört beispielsweise die Umgestaltung von Städten nach dem Konzept der „Schwammstadt“.
Unterstützer*innen
- Mathias Schmitz (KV Pinneberg)
- Ocean Renner (KV Nordfriesland)
- Lasse Petersdotter (KV Kiel)
- Jasper Balke (KV Lübeck)
- Fabian Osbahr (KV Segeberg)
- Katrin Stange (KV Pinneberg)
- Oliver Brandt (KV Herzogtum Lauenburg)
- Ulrike Täck (KV Segeberg)
- Malou Corinth (KV Nordfriesland)
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