10. Wir wollen Kommunen von den Fallstricken, den unkalkulierbarer Ausschreibungen und Anmeldungsprozessen befreien. So wollen wir die gesetzlichen Grundlagen schaffen, damit Agri-PV- und Solaranlagen unter Berücksichtigung von ökologischen Aspekten möglichst unbürokratisch auch in den Außenbereichen von Landschaftsschutzgebieten und Grünzügen ausschließlich für den energetischen Eigenbedarf der Kommune auf maximal 1 % der Gemeindefläche errichtet werden dürfen.
Dies schafft Akzeptanz bei der Bevölkerung und sichert die Energiewende.
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