Veranstaltung: | Landesparteitag Schleswig-Holstein September 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 6 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesfinanzrat (dort beschlossen am: 09.07.2023) |
Status: | Eingereicht |
Abstimmungsergebnis: | einstimmig Enthaltungen: 1 |
Eingereicht: | 24.08.2023, 15:07 |
S3: Vergütungs-/ Erstattungs- und Ehrenordnung für Mitglieder des Landesvorstands §10, Nr. 9 (neu)
Antragstext
9)
Der Landesverband gibt sich zur
Entschädigung des Landesvorstands eine Vergütungs-/ Erstattungs- und
Ehrenordnung
für Mitglieder des Landesvorstands, die durch Beschluss des Landesparteitags
verabschiedet
wird.
Begründung
Der Landesvorstand erhält seit 2009 im Rahmen von Sozialversicherungspflichtigen
Anstellungsverhältnissen eine Vergütung. Das aktuelle Verfahren wurde 2011
durch den Landesfinanzrat verstetigt und 2012 durch den Landesparteitag bestätigt.
In unserer Landessatzung ist eine Vergütung des Landesvorstands bisher nicht geregelt,
welches mit diesem Antrag und Ergänzung der Satzung geändert werden soll.
Der Passus bietet die Satzungsrechtliche Grundlage zur Schaffung einer entsprechenden
Ordnung zur Vergütung und Entschädigung des Landesvorstands, welche das bisher oft
intransparente Verfahren für alle nachlesbar transparent macht.
Unterstützer*innen
- Artur Hermanni (KV Pinneberg)
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