Veranstaltung: | Landesparteitag Schleswig-Holstein September 2023 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 5 Anträge |
Antragsteller*in: | Susanne Hilbrecht (KV Dithmarschen) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.08.2023, 14:39 |
A11: Anleger FSRU Brunsbüttel
Antragstext
Der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein fordert die
GRÜNE Landtagsfraktion in SH, die GRÜNE Bundestagsfraktion sowie die Mitglieder
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Landesregierung von SH sowie der
Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, die östlich des Elbehafens geplante
Anlegestelle so schnell wie möglich zu errichten, die FSRU dann sofort dorthin
zu verlegen und auf den Bau einer Anlegestelle (Jetty) westlich des Elbehafens
zu verzichten.
Begründung
Zum Sachverhalt
Die Brunsbüttel-Ports GmbH plant im Auftrag der Bundesregierung die Errichtung einer Anlegestelle westlich des Elbehafens in Brunsbüttel. An dieser Anlegestelle (Jetty) soll die FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) Hoegh Gannet betrieben werden, bis das feste (onshore) LNG-Terminal fertiggestellt ist, das östlich des Elbehafens geplant ist.
Dies leistet einen Beitrag zur Sicherstellung der Energieversorgung in Deutschland auch ohne russisches Erdgas.
Nach Abzug der FSRU soll die Jetty für den Umschlag von verschiedenen flüssigen und gasförmigen (Gefahr-)Stoffen weiter genutzt werden. In der Nachnutzung der Liegestelle wird dann aller Voraussicht nach an 365 Tagen im Jahr Seehafenumschlag stattfinden.
Eine FSRU ist eine schwimmende Anlage (Schiff) zur Lagerung und Regasifizierung von tiefkaltem (ca. -163°C) flüssigen Erdgas (Liquified Natural Gas – LNG). Das LNG wird mit sogenannten LNG-Carriern (Tankern) angeliefert und auf die FSRU umgeladen. Auf der FSRU wird das flüssige Erdgas erwärmt und dann gasförmig in das Erdgasnetz eingespeist.
Der Betrieb der FSRU und der Umschlag von LNG bei der Anlieferung sind mit erheblichen Gefahren verbunden. Insbesondere der Umschlagsbetrieb vom LNG-Tanker in die FSRU führt zu starken Lärmbelastungen. Sowohl die Lieferschiffe als auch die FSRU halten nicht die Grenzwerte der aktuellen Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Bezug auf Lärm- und Luftbelastungen ein. Diese Grenzwerte sind in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) und in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) definiert.
Für die Überschreitung der Grenzwerte für die Luftbelastung durch die FSRU hat das zuständige Landesamt für Umwelt (LfU) dem Betreiber eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Die FSRU darf demnach 1,4-mal so viel Stickoxide ausstoßen, wie es normalerweise erlaubt ist, fünfmal so viel Kohlenmonoxid und sogar 7,3-mal so viel Formaldehyd. Alle genannten Stoffe sind gesundheitsschädlich. Stickoxide erhöhen das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Kohlenmonoxid kann Übelkeit, Kopfschmerzen und Bewusstseinsstörungen auslösen, Formaldehyd ist krebserregend.
Für die Anlieferung von LNG wird die TA-Lärm nicht angewendet, da der Bereich Seehafenumschlag ausdrücklich von den Grenzwerten der TA-Lärm ausgenommen ist. Dies gilt dann natürlich auch für die Nachnutzung der Jetty! Allerdings befindet sich der Umschlagplatz in direkter Nachbarschaft zu einem Wohngebiet.
Das bedeutet: Hier wird die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner fahrlässig aufs Spiel gesetzt!
Von der Nachnutzung des Anlegers profitiert nur der Hafenbetreiber. Er bekommt eine zusätzliche 400 m lange Liegestelle, die unter normalen Voraussetzungen aus nautischen Gründen wegen der Nähe zur Einfahrt in den Nord-Ostsee-Kanal nicht genehmigt worden wäre und die der Steuerzahler auch noch bezahlt.
Da die TA-Lärm beim Seehafenumschlag ausgenommen ist und die TA-Luft bei Schiffen keine Anwendung findet, haben die Anwohnerinnen und Anwohner keine Möglichkeit, rechtlich gegen die Lärm- und Luftbelastungen vorzugehen!
Mit dem Bau der Anlegestelle östlich des Elbehafens wird die Anlegestelle westlich des Elbehafens gar nicht erst benötigt und sollte angesichts der Gesundheitsgefahren für die Bürgerinnen und Bürger von Brunsbüttel-Süd auch nicht gebaut werden!
Begründung
Durch die Verlegung der FSRU in den Osten des Elbehafens wird der Abstand zur vorhandenen Wohnbebauung von knapp 550 m auf ca. 1600 m erheblich vergrößert.
Durch den größeren Abstand zum Wohnquartier Brunsbüttel-Süd wird die Belastung der dort lebenden Menschen durch Lärm und Luftschadstoffe deutlich reduziert.
Der Schutz vor den Gefahren im Falle einer Havarie oder einer technischen Störung der Anlage wird wesentlich verbessert.
Das Risiko von zusätzlichen Verzögerungen durch Klagen ist wegen des erheblich größeren Abstands zur Wohnbebauung bei einer Anlegestelle östlich des Elbehafens wesentlich geringer.
Der Umschlag von LNG wird maximal an zwei Tagen pro Woche erfolgen. Die Jetty bietet dementsprechend ausreichend Kapazität, um dort neben dem LNG auch andere Stoffe, wie z. B. grünen Wasserstoff (H2) oder grünes Ammoniak (NH3), umzuschlagen.
Wenn sofort die feste Anlegestelle östlich des Elbehafens genutzt wird, ist die Anlegestelle westlich des Elbehafens nicht erforderlich. Auf diese Weise können Steuergelder in Höhe von ca. 20 bis 40 Mio. Euro eingespart werden.
Die Nord-Ost-Reede an der Einfahrt zum Nord-Ostsee-Kanal (NOK) steht der Schifffahrt dann ebenfalls weiterhin zur Verfügung. Dies ist ein erheblicher Vorteil für die Leichtigkeit und Sicherheit der Schifffahrt auf der Elbe und der Zufahrt zum Nord-Ostsee-Kanal.
Das Genehmigungsverfahren (Planfeststellung) für die Liegestelle östlich des Elbehafens ist bereits weit fortgeschritten, für die Jetty westlich des Hafens wurde bisher noch kein Antrag auf Planfeststellung eingereicht.
Vorhabenträger für das feste (onshore) LNG-Terminal ist die German LNG Terminal GmbH. Der Bund ist über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit 50% an der Gesellschaft beteiligt und damit der größte Anteilseigner (Gasunie 40 % und RWE 10 %). Er kann somit leicht Einfluss auf den Projektablauf nehmen und den Bau der Jetty deutlich vorziehen und beschleunigen.
Die neu errichtete Erdgasleitung von Brunsbüttel nach Hetlingen (ETL185) endet östlich des Elbehafens, eine provisorische Verlängerung in den Westen des Hafens zum Anschuss der FSRU ist dann nicht nötig und spart weiteres Geld.
Unterstützer*innen
- Christian Barz (KV Dithmarschen)
- Jens-Peter Hinrichs (KV Dithmarschen)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Dirk Borchers (KV Dithmarschen)
- Martina Girkens (KV Dithmarschen)
- Reimer Schölermann (KV Dithmarschen)
- Peter Mohrfeldt (KV Dithmarschen)
- Volker Rojahn (KV Dithmarschen)
- Kerstin Hansen (KV Dithmarschen)
- Britta Baar (KV Dithmarschen)
- Kerstin Hanert-Möller (KV Dithmarschen)
- Christopher Stammer (KV Dithmarschen)
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
- Gunda Niebuhr (KV Dithmarschen)
- Axel Denker (KV Dithmarschen)
- Petra Kärgel (KV Pinneberg)
- Kerstin Mock-Hofeditz (KV Nordfriesland)
- Ruben Baufeld (KV Dithmarschen)
- Christina Birnbacher (KV Stormarn)
- Philipp Schmagold (KV Plön)
- Kurt Reuter (KV Stormarn)
- Angela Callsen-Jensen (KV Schleswig-Flensburg)
- Andrea Eva Dreffein-Hahn (KV Pinneberg)
- Nadine Mai (KV Pinneberg)
Änderungsanträge
- Globalalternative: A11-Ä1 (Ulrike Täck (KV Segeberg), Eingereicht)
Kommentare
Gerd Weichelt:
https://www.gruene-dithmarschen.de/userspace/_processed_/e/6/csm_Lageplan-Elbehafen-Brunsbuettel_5d0b1eef5a.jpg
sowie ein Link zum NDR-Bericht über den Schadstoffausstoß der FSRU:
https://www.ndr.de/nachrichten/info/LNG-Terminal-Brunsbuettel-Schadstoff-Ausstoss-ueber-Grenzwert,ndrinfo49516.html
Langfassung in der Mediathek des NDR zum SH-Magazin am 22.08. 2023 um 19.30 Uhr.
Stephan Wiese: