Veranstaltung: | Landesparteitag Schleswig-Holstein September 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Demokratie Und Recht (dort beschlossen am: 10.08.2023) |
Status: | Eingereicht |
Abstimmungsergebnis: | einstimmig Enthaltungen: 1 |
Eingereicht: | 17.08.2023, 19:33 |
A10: Schutz vor anlassloser Massenüberwachung
Antragstext
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen wir uns auf allen Ebenen gegen anlasslose
Massenüberwachung aus. Wir setzen uns für die sichere verschlüsselte
Kommunikation auf allen Kanälen ein und wollen das Vorhaben der verdachtslosen
Nachrichten- und Chatkontrolle auf EU-Ebene verhindern.
Begründung
Die Einführung der Chatkontrolle stellt eine Einschränkung der Privatheit dar, die keine zielgenaue Methode, sondern vielmehr eine anlasslose Massenüberwachung ist. Die Aufhebung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung macht das Internet unsicherer. Sobald die Verschlüsselung aufgeweicht wird, kann nicht mehr kontrolliert werden, durch wen diese Lücke ausgenutzt wird. Dies könnten neben rechtskonformen Kräften der Exekutive in demokratischen Staaten auch Autokratien, Diktaturen oder illegitime Kräfte sein. Journalist:innen, Whistleblower:innen, Menschenrechtler:innen, Politiker:innen und viele weitere mehr könnten in Zukunft nicht mehr sicher sein, dass ihre Nachrichten ihr Gegenüber in unveränderter Form erreichen und diese nicht von Dritten mitgelesen werden.
Mittelfristig kann die Einführung der Chatkontrolle neben der Überwachung im Fall von Ermittlungen gegen Beschuldigte also auch zur zielgenauen Überwachung anderweitig Schutzbedürftiger genutzt werden. Vor Auswertung der entschlüsselten Daten ist es den Ermittlungsbehörden nicht möglich zu bewerten, ob genau diese Nachricht zur Aufklärung beiträgt.
Es gibt noch viele weitere Argumente, die sich gegen die Ausweitung anlassloser Massenüberwachung vorbringen lassen. Nicht zuletzt muss man sich jedoch vor Augen führen, dass wir in einer freien, demokratischen Gemeinschaft leben, in der jegliche Einschränkung ebendieser wohl überlegt sein sollte.
Bezug auf aktuellen Stand der Chatkontrolle auf EU-Ebene:
- „Dies würde auch die Verschlüsselung grundlegend beschädigen – eine Technologie, die Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Unternehmen und Regierungsbeamte benötigen, um ihre Kommunikation sicher zu halten.“
- „Man kann nicht gleichzeitig Verschlüsselung schützen und verschlüsselte Inhalte scannen.“
- „Wenn ein Dienst verpflichtet wird, Inhalte zu scannen, dann muss er alle Inhalte scannen.“
- „Das verbietet jedoch der deutsche Koalitionsvertrag, die Bundesregierung lehnt eine Identifizierungspflicht ab. Deutschland kann der EU-Verordnung nur zustimmen, wenn sie „eine anonyme oder jedenfalls pseudonyme Nutzung“ ermöglicht.“
Unterstützer*innen
- Sebastian Bonau (KV Schleswig-Flensburg)
- Michael Klinger (KV Schleswig-Flensburg)
- Norbert Tretkowski (KV Schleswig-Flensburg)
- Michael Brandtner (KV Kiel)
- Katrin Stange (KV Pinneberg)
- Jannes Winkler (KV Schleswig-Flensburg)
- Marcel Beutel (KV Ostholstein)
- Jan Kürschner (KV Kiel)
- Daniela Sonders (KV Kiel)
- Gabriele Braune (KV Ostholstein)
- Kimberly D'Amico (KV Lübeck)
- Sascha Peukert (KV Lübeck)
- Marilla Meier (KV Lübeck)
- Artur Hermanni (KV Pinneberg)
- Achim Jansen (KV Segeberg)
- Klaus-Christian Kalkhoff (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Martin Lätzel (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Kristian Warnholz (LV Grüne Jugend Schleswig-Holstein)
- Ann Christin Hahn (KV Pinneberg)
Kommentare
Marcel Beutel: